Nicht sonderlich prächtig lief der Ausbau der Photovoltaik in Österreich im ersten Quartal 2025, berichtete die Geschäftsführerin des Verbands Photovoltaic Austria (PV Austria), Vera Immitzer. Insgesamt wurden Anlagen mit rund 399
MW installiert, um 19,7
Prozent weniger als im ersten Quartal 2024. Besonders dramatisch war der Rückgang im Februar um 57,8
Prozent auf 84
MW. Im März dagegen war ein Anstieg um 65,3
Prozent auf 167
MW zu verzeichnen.
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Immitzer erklärt das so: Kurz nach ihrem Amtsantritt bekundete die Bundesregierung aus den Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP), den Sozialdemokraten (SPÖ) und den Liberalen (Neos), die Befreiung von Anlagen mit 35
kW Höchstleistung von der Mehrwertsteuer vorzeitig zurücknehmen zu wollen – was mit 1. April geschah. Die Folge war laut Immitzer ein kurzfristiger Ausbauboom: „Aber der Großteil der Anlagen im Privatbereich ist damit nach unserer Einschätzung errichtet oder folgt in den nächsten Wochen. Und was in den nächsten Monaten passiert, ist ziemlich ungewiss.“
Der Grund: Zwar veröffentlichte die Regierung am 23. April endlich die seit Jahresbeginn fällige Investitionszuschüsseverordnung. Doch mit dem ersten Call, der bemerkenswerterweise am selben Tag startete, wurden bereits rund 40
Millionen Euro und damit zwei Drittel der heuer für die PV zur Verfügung stehenden Mittel vergeben.
Immerhin erhalten die begünstigten Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen bei den nächsten Fördercalls einen sogenannten „Made in Europe“-Bonus von 20
Prozent der Investitionssumme. Aber die „Basisförderung“ bei den beiden weiteren Calls Ende Juni und Anfang Oktober beläuft sich in Summe auf nur mehr 20
Millionen Euro. „Wir haben also weniger Budget, aber einen Bonus. Das könnte zu einem beträchtlichen Katzenjammer führen“, warnt Immitzer.
„Immenser Rückschritt“ Schon im Jahr 2024 war die Leistung der neu errichteten PV-Anlagen um 10
Prozent niedriger als 2023. Für heuer sei ein weiterer Rückgang um 20
Prozent zu befürchten. Laut Immitzer „sieht es derzeit so aus, dass wir den jährlichen Zubau von 2.000
MW, der nötig ist, um das im Integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplan (ÖNIP) verankerte Ziel von 21.000
MW für 2030 zu erreichen, heuer nicht schaffen“.
Wegen der Probleme mit den Förderungen, der sinkenden Großhandelspreise für Strom und der Inflation „sind die Menschen mit Investitionen in PV-Anlagen einfach zurückhaltender“. Die nun abgeschaffte Mehrwertsteuerbefreiung sei „extrem unbürokratisch“ gewesen, weil die Kosten für die jeweilige Anlage schlicht um 20
Prozent niedriger ausfielen.
Nun sei es wieder notwendig, auch für vergleichsweise kleine Anlagen Förderanträge zu stellen und auf die Termine für die Ausschreibungen zu warten, bedauert Immitzer: „Das ist ein immenser Rückschritt.“ Freilich lasse sich darüber diskutieren, ob Standard-PV-Anlagen im Privatbereich überhaupt noch Förderungen benötigten. Jedenfalls aber müssten technisch anspruchsvollere Systeme weiter unterstützt werden, nicht zuletzt im Gewerbebereich: „Firmen kalkulieren nun einmal sehr streng.“
Steuerbarkeit heikel Dem Wunsch der Stromnetzbetreiber, PV-Anlagen nach den Erfordernissen des Netzbetriebs steuern zu dürfen, steht Immitzer prinzipiell aufgeschlossen gegenüber: „Man muss aber genau darauf achten, was mit Steuerbarkeit gemeint ist.“ Eine grundsätzliche Begrenzung der Einspeiseleistung auf etwa 70
Prozent der Nennleistung sei in Ordnung. Damit habe sich die Branche mittlerweile abgefunden.
Heikel werde die Angelegenheit jedoch, wenn der Netzbetreiber die Anlagen „zwischen 100 und 0
Prozent“ steuern könne, ohne den Anlagenbesitzer zu informieren und zu entschädigen, konstatiert Immitzer: „Vom Privatbereich abgesehen, stehen hinter den Anlagen ja Geschäftsmodelle. Und die müssen berücksichtigt werden.“
Für berechtigt hält Immitzer die Klagen der Netzbetreiber, ihnen würden etliche neue Kleinanlagen nicht gemeldet, und wenn doch, werde oft mit höherer Leistung eingespeist als vertraglich vereinbar: „Da verstehe ich die Netzbetreiber vollkommen. Es kann nicht sein, dass jemand eine Anlage installiert und das der Netzgesellschaft nicht mitteilt, selbst wenn es nur um ein Balkonkraftwerk geht. Der Netzbetreiber muss wissen, wo wie viel Strom eingespeist wird. Andernfalls kommt es zu problematischen Zuständen.“
// VON Klaus Fischer WENIGER