Normalerweise achten Verbände, wenn sie zu Gesetzgebungs-Vorhaben der Regierung angehört werden, darauf, dass sie ihren Änderungsbedarf rechtzeitig vor der Behandlung im federführenden Bundestags-Ausschuss anmelden. Denn hier lassen sich noch Textpassagen ändern und in die Beschlussempfehlung ans Plenum einpflegen, danach ist der lobbyistische Drops gelutscht.
// VON Georg Eble MEHR...
Im Falle des Bundesgesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED
III) wäre dies spätestens am 2.
Juli der Fall gewesen, als der Umweltausschuss eine öffentliche Anhörung veranstaltete. Der Entwurf war sogar vom 24.
Juni.
Doch der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO), der nach eigenem Anspruch die gesamte Wertschöpfungskette der Windkraft auf See abbildet und historisch die Windpark-Betreiber um sich schart, hat sich erst am 18.
Juli geäußert. Das war genau eine Woche, nachdem Plenum von Bundestag und Bundesrat das RED-III-Umsetzungsgesetz verabschiedet hatten.
Von dieser Redaktion nach dem Grund für diesen ungewöhnlichen Zeitpunkt gefragt, antwortet der Verband, er habe sich bereits im April in der „Zukunftskommission Fischerei“, einem entsprechenden Stakeholder-Dialog, mit seiner Position zu Wort gemeldet und von den zuständigen Meeresbehörden Rückendeckung bekommen.
Außerdem wurde die deutsche RED-III-Umsetzung in zwei Gesetzespakete getrennt, eine für Offshorewind und eine andere für „Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort“. Der BWO wurde aufgefordert, zu dem Offshorewind-Entwurf Stellung zu nehmen und
hat dies auch am 4. Juli getan.Es geht um die Fischerei auf SeeDoch ein Passus, der unter anderem das Raumordnungsgesetz ändert, stand nicht in dem Offshorepaket, sondern im Onshore-Solar-Speicherpaket zur RED
III, obwohl er sich direkt auf die Windkraft auf See bezieht: Er ermächtigt die Raumordnungsbehörden, die „Mehrfachnutzung“ von Windpark-Flächen auch durch die Fischerei zuzulassen, sofern sie den sicheren und umweltverträglichen Betrieb von Windparks gewährleiste. Fischkutter könnten also künftig zwischen Windrädern, Konverterstationen und Seekabeln fischen gehen. Das ist bisher ausgeschlossen.
Der BWO will, dass es so bleibt, zumindest mit der „aktiven“ Fischerei. Nur: Zu der Raumordnungs-Passage hat er erst am 18.
Juli Stellung genommen, per Pressemitteilung. Beide Umsetzungsgesetze gingen abschließend eine Woche zuvor durch Bundesrat und Bundesrat, und seitdem sind Parlamentsferien.
Stefan Thimm, Geschäftsführer des BWO, erklärt: „Aktive Fischerei in Windparks kann die Sicherheit der Anlagen gefährden – insbesondere durch Schäden an Seekabeln und Schutzstrukturen der Fundamente. Die Arbeit in der Zukunftskommission Fischerei hat deutlich gemacht: Es gibt noch viele offene Fragen – ökologisch, technisch und rechtlich. Solange diese nicht geklärt sind, darf eine gesetzliche Zulassung aktiver Fischerei in Offshore-Windparks kein Thema sein.“ Die Gesetzesformulierung biete Interpretationsspielraum und verunsichere damit bestehende und künftige Windpark-Betreiber.
Für „passive“ Fischerei und Aquakultur in Offshore-Windparks könnte sich der BWO nach eigenem Bekunden in einem „weiteren Dialog mit der Fischerei“ öffnen, bietet Stefan Thimm an. Aktive Fischerei dagegen könne „Fundamente, Seekabel und Schutzsysteme beschädigen. Solche Risiken gefährden nicht nur die Energieinfrastruktur, sondern auch die Sicherheit der Menschen auf See.“
// VON Georg Eble WENIGER