WINDKRAFT ONSHORE.
Die süddeutschen Länder machen die rote Laterne beim Windenergie-Ausbau nicht mehr untereinander aus. Dafür tritt nach Ansicht des BWE Mecklenburg auf die Bremse, auch im Bundesrat.
Süddeutschland holt seinen Rückstand im Bestand und der Dynamik der Windkraft nach Überzeugung von Wolfram Axthelm, Geschäftsführer des Bundesverbandes Windenergie (BWE), derzeit auf. In einem energiepolitischen Livestream wies Axthelm am 25.
Juli darauf hin, dass die dritthöchste installierte Leistung bei den Neugenehmigungen im ersten Halbjahr aus Bayern stammt.
// VON Georg Eble
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Der von CSU und Freien Wählern regierte Freistaat, der mit der striktesten Abstandsregel zu Siedlungen die schlechteste Rechtslage für Windkraft-Investoren bot und diese mittlerweile aber abgemildert hat, kam auf 599
MW und damit aufs Siegertreppchen, nach NRW mit 2.677
MW (wir berichteten) und dem klassischen Windland Niedersachsen mit 1.568
MW. Auch das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg holte auf. Früher hatten sich diese Länder untereinander, vielleicht noch mit Sachsen und dem Saarland, um die rote Laterne gebalgt.
Axthelm führte die Entwicklung nicht gerade darauf zurück, dass die Regierungsparteien im Süden plötzlich ihre Liebe zur Windkraft entdeckt hätten, sondern zum einen auf den Willen der Projektierer, zumindest den Genehmigungsantrag in einer Art Frühsommerfieber noch bis 30.
Juni gestellt zu haben, damit sie in manchen Gebieten im Juli nicht in eine alte Rechtslage rutschen, in der sie wieder Umweltverträglichkeitsprüfungen und Artenschutzguthaben beibringen müssen.
Deutschland hatte die EU-Notverordnung, die solche Erleichterungen brachte, durch das Platzen der Ampel auslaufen lassen und gleichzeitig die EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED
III) zu spät umgesetzt, nämlich erst am 11.
Juli, sodass das Genehmigungsrecht in privilegierten Gebieten im laufenden Monat aufwendiger ist, bis wieder Erleichterungen in Kraft treten.
Außerdem ist, so Axthelm, in Baden-Württemberg die Planung von Windvorrangflächen im Gegensatz zu anderen Ländern in allen Planungsregionen durch, sodass mehr zur Verfügung stehen und Rechtssicherheit herrscht. Im Bundesdurchschnitt müssen die Länder bis 2032 2,1
Prozent der Fläche für Onshorewind ausweisen.
Bei der Genehmigungsdauer vom Antrag bis zum Bescheid darf Bayern nach wie vor ganz rauf aufs Siegertreppchen: Die im ersten Halbjahr abgeschlossenen Verfahren brauchten im Schnitt nur acht Monate. Der Bundesdurchschnitt sank - von 22,4
Monaten aus im Jahr 2023 - stetig auf 14
Monate.
Redispatch-Initiative mit BremseffektAm anderen Ende der bürokratischen Skala steht Mecklenburg-Vorpommern: Seit langem bei Windkraft an Land mit dem größten Amtsschimmel ausgestattet, dauerten die Verfahren bis zum ersten Halbjahr im Mittel 45
Monate - die Dauer, die in Vorjahren drei Jahre kaum überstieg, hat sich also noch vergrößert. Wolfram Axthelm wundert sich, warum ein und dasselbe Bundesrecht in den Ländern so unterschiedlich lange angewendet werden kann.
Und er findet es „überraschend“, dass ausgerechnet eine rot-rote-Regierung „immer wieder Ideen hat, wie man die Windkraft verlangsamen könnte“. Windlobbyist Axthelm bezog sich bei seiner Aussage auf eine Bundesrats-Initiative des Kabinetts von Manuela Schwesig (SPD). Darin fordert es vom Bund, die Zahlung von Entschädigungen an Anlagenbetreiber für das kurzfristige Drosseln oder Abklemmen durch den Netzbetreiber (Redispatch) in sogenannten „kapazitätslimitierten Gebieten“, wo besonders viel Erneuerbare am Rande der Netzkapazität einspeisen, vier Jahre lang auszusetzen.
Dagegen glaubt der BWE-Geschäftsführer nicht, dass das Bundeswirtschaftsministerium unter der neuen Führung von Katherina Reiche (CDU) die nach der Sommerpause zu beratende weitere Umsetzung der RED
III in einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verzögert, damit die beihilferechtliche Genehmigung Brüssels für das künftige Förderregime erst 2026 eintrudelt.
Heißer EnergieherbstInsgesamt sieht Wolfram Axthelm im Restjahr 2025 nach den Parlamentsferien eine besondere Dichte von zehn für die Windkraft bedeutenden Bundesgesetzen, darunter auch die Umsetzung der EU-NIS-2-Richtlinie, die die Bundesnetzagentur zur zentralen Behörde für Cyberresilienz macht und das Innenministerium ermächtigt, den Ausbau konkreter cyberanfälliger Komponenten aus der kritischen Infrastruktur (Kritis) anzuordnen. Die Windkraft gehört zur Kritis, und das findet der BWE auch gut so.
Zu den weiteren Gesetzen für den Herbst zählt die weitere Umsetzung der RED
III im Bereich Offshorewind und für einen beschleunigten Netzausbau. Bereits am 30.
Juli soll das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschieden, so Axthelm.
Beschäftigen werden den Bundestag seiner Prognose nach auch Novellen des Energiewirtschaftsgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes, der Umsetzung des Net-Zero Industry Act der EU und des Luftverkehrsgesetzes.
// VON Georg Eble
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