WINDKRAFT OFFSHORE. Nach der ersten geplatzten deutschen Offshore-Ausschreibung hatte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bereits Differenzverträge (CfD) in den Mund genommen. Ein weites Feld.
Bei der jüngsten Ausschreibung von deutschen Nordseeflächen für weitere 2.500
MW Offshore-Windkraft am 1.
August hatte es wie berichtet keine Bieter gegeben. Dies geschah erstmals in der Geschichte der deutschen Ausschreibungen für Windenergieanlagen auf See, nachdem das aktuelle Design 2023 mit Zahlungsbereitschaft in Milliardenhöhe gestartet war.
// VON Georg Eble MEHR...
Nach dem bisherigen Recht wird die Ausschreibung am 1.
Juni 2026 einfach nochmal probiert − parallel zu einer ohnehin stattfindenden Auktion. Das will eigentlich niemand, wohl auch das Wirtschaftsministerium (BMWE) nicht, und Matthias Janssen, Associate Director bei dem Beratungsunternehmen Frontier Economics, hält es auch für unsicher, dass die gesamte Kapazität tatsächlich an jenem Tag mitversteigert wird. Er kann sich eine teilweise Verschiebung vorstellen, sagte er sinngemäß bei einer Onlineveranstaltung des Bundesverbandes Windenergie Offshore (BWO).
Denn Ministerin Katherina Reiche hatte in einer eiligst einberufenen Pressekonferenz nach der Bekanntgabe des Reinfalls unter anderem erwähnt, dass sich ihr Haus das britische System zweiseitiger Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) anschaue. Sprich, die Rückkehr zu Subventionsversprechen. Aber anders als im bisherigen deutschen Erneuerbaren-Förderrecht, sondern eben mit CfD.
Und Reiche möchte mit der Branche darüber reden. Es geht um Milliarden, allein der Netzanschluss kostet bis 2045, wenn die 70.000
MW erreicht sein sollen, 160
Milliarden Euro. Ein 2.000-MW-Windpark kostet derzeit 6
Milliarden Euro, so BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm in einer vorherigen Veranstaltung. Das heißt, die Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes wird dauern, müsste aber dieses Jahr abgeschlossen werden, um den nächsten Ausschreibetermin am 1.
Juni 2026 zu retten.
Zwei Grundtypen von CfD aus Vorarbeit Habecks
Reiche, so ging aus dem Vortrag Matthias Janssens hervor, kann immerhin auf Vorarbeiten des damaligen BMWK unter Robert Habeck (Grüne) zurückgreifen, da Deutschland ohnehin Ende 2026 auf CfD umstellen muss. Dann endet nämlich die beihilferechtliche Genehmigung des EEG durch Brüssel.
Und zwar hat das damalige BMWK zwei Grundtypen von CfD herausgearbeitet, alle mit ihren Stärken und Schwächen. Der eine ist die typische Einspeisevergütung, die nur einen CfD-Preis für tatsächlich eingespeiste Kilowattstunden Strom garantiert („as-produced model“). Oberhalb dessen erzielte Erlöse müssen an den Staat zurückgezahlt werden.
Eine andere Variante ist ein Preiskorridor, innerhalb dessen der Betreiber nichts vom Staat bekommt. Unterhalb bekommt er die Differenz ausbezahlt, oberhalb muss er die Differenz an den Staat zahlen.
Dann gibt es aber auch noch kapazitätsbasierte Modelle: Die eine CfD-Option honoriert zwar auch die jeweilige Einspeisemenge, aber auch eine potenzielle Einspeisemenge. Nachteil: Sie reizt auch die Erzeugung bei negativen Strompreisen an.
Die andere CfD-Option ist eine glatte Kapazitätszahlung in Euro/MW, ungeachtet des tatsächlichen Erzeugungspotenzials. Die am Markt erzielten Erlöse gehen alle an den Staat zurück, nach einem angenommenen Einspeiseprofil oder nach tatsächlichen Spotpreisen.
Dänemark hat sich nach einer gescheiterten Auktion ohne Subventionsversprechen im Dezember 2024 für ein solches kapazitätsbasiertes Modell entschieden, in Großbritannien gibt es schon länger erzeugungsmengenbasierte CfD über alle Erneuerbaren und die Kernkraft hinweg.
// VON Georg Eble WENIGER