POLITIK.
Im Umweltausschuss des Bundestags haben Sachverständige den Gesetzentwurf zur Anpassung des Batterierechts diskutiert. Die Meinungen gingen weit auseinander.
Der Umweltausschuss des Bundestags hat am 1. September in einer öffentlichen Anhörung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Verordnung beraten. Der Entwurf, der unter dem Titel „Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz“ vorliegt, soll das bestehende Batteriegesetz (BattG) ablösen und in einem neuen Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) gebündelt werden. Während einige Experten das Vorhaben begrüßten, äußerten andere erhebliche Bedenken.
// VON Susanne Harmsen
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Der Entwurf sieht vor, europäische Vorgaben zu Herstellung, Kennzeichnung, Entsorgung und Recycling von Batterien in deutsches Recht zu überführen. Dazu gehören Beschränkungen für gefährliche Stoffe, Regelungen zur Konformität, Pflichten in der Lieferkette sowie höhere Sammelziele. Bis 2027 sollen 63 Prozent aller Gerätebatterien erfasst werden, bis 2030 dann 73 Prozent. In Deutschland liegt die Sammelquote derzeit bei 50 Prozent.
Keine zusätzlichen Belastungen einführenBesonders strittig war die Frage, ob der Entwurf über die EU-Vorgaben hinausgeht. Von der Unionsfraktion benannte Sachverständige kritisierten, die Bundesregierung schaffe damit zusätzliche Belastungen ohne erkennbaren Mehrwert. Auch Georgios Chryssos von der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) warnte vor einer „überhasteten Verabschiedung“. Nach seiner Einschätzung seien die EU-Regeln bereits unmittelbar vollziehbar, eine nationale Umsetzung sei daher nicht zwingend notwendig. Er befürchtete zudem neue bürokratische Hürden.
Auch der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) sprach von einem „Goldplating“. Gunther Kellermann vom ZVEI kritisierte, dass die Bundesregierung für die Beitragsmessung acht Kriterien festschreiben wolle, während die EU lediglich zwei vorsieht. Dadurch werde das System komplizierter und intransparent.
Pfandsystem und Brandschutz gefordertDagegen unterstützten die von SPD, Grünen und Linken benannten Sachverständigen die Pläne grundsätzlich. Sie forderten jedoch zusätzliche Regelungen, etwa im Umgang mit Bränden durch Lithium-Ionen-Akkus. Anja Siegesmund vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) bezeichnete das Thema als „blinden Fleck“ im Gesetz. Nach Angaben des BDE verursachen Lithium-Batterien täglich rund 30 Brände, die Schäden in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr verursachen. Siegesmund plädierte für ein Pfandsystem, um Risiken besser abzusichern.
Auch aus kommunaler Sicht wurden einzelne Aspekte hervorgehoben. Tim Bagner vom Deutschen Städtetag begrüßte die Pflicht für Hersteller von Industrie- und Fahrzeugbatterien, sich an einer Organisation für Herstellerverantwortung zu beteiligen. Kritisch bewertete er jedoch die vorgesehene Bindungsfrist von zwölf Monaten für kommunale Entsorgungsträger. Diese müssten bei Bedarf kurzfristig den Anbieter wechseln können, um Probleme bei der Zwischenlagerung zu vermeiden.
Strittige RücknahmewegeHolger Thärichen vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sprach sich dafür aus, mehr Batterietypen an kommunalen Sammelstellen anzunehmen. Gleichzeitig empfahl er, die Rücknahmepflicht für bestimmte Batterien wie E-Bike-Akkus erst ab 2026 einzuführen, damit ausreichend Spezialbehälter bereitgestellt werden können.
Auch die Handelsbranche äußerte Bedenken. Antje Gerstein vom Handelsverband Deutschland (HDE) verwies darauf, dass die Rücknahme von Batterien im Handel zwar seit Jahren etabliert sei, die sachgerechte Lagerung von beschädigten Lithium-Batterien die Unternehmen aber überfordere. Hier seien Wertstoffhöfe mit geschultem Personal besser geeignet.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bemängelte Schwächen in der Umsetzung der sogenannten Ökomodulation. Marieke Hoffmann von der DUH warnte, dass Hersteller mit besonders umweltschädlichen Batterien ihre Verantwortung umgehen könnten. Sie forderte eine Systembeteiligungspflicht, verbindliche Zwischenziele und stärkere Anreize zur Sammlung. Aus der Opposition kam grundsätzliche Kritik. Der von der AfD benannte Sachverständige Reinhard Müller-Syhre sprach von einem „gigantischen Moloch“ an Bürokratie, der Innovationen behindere.
Obwohl die Anhörung viele Schwachstellen aufzeigte, bleibt das Ziel der Bundesregierung, die EU-Vorgaben in nationales Recht zu überführen. Strittig ist dabei vor allem, wie weit der deutsche Gesetzgeber über die europäischen Mindeststandards hinausgehen darf – und wie praxisnah die Vorgaben ausgestaltet sind.
// VON Susanne Harmsen
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