KLIMASCHUTZ.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat das Vorverfahren für das Gebotsverfahren 2026 der Klimaschutzverträge gestartet. Unternehmen können bis zum 1. Dezember 2025 teilnehmen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat nach eigenen Angaben das vorbereitende Verfahren für das Gebotsverfahren 2026 der CO2-Differenzverträge gestartet. Mit den Klimaschutzverträgen sollen Investitionen energieintensiver Industrien in CO2-arme Produktionsverfahren gefördert werden. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit klimafreundlicher Technologien zu sichern und den Industriestandort Deutschland zu stärken.
// VON Susanne Harmsen
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Teilnehmen können Unternehmen aus Branchen wie Chemie, Zellstoff und Papier, Stahl, Metalle, Zement, Kalk, Keramik, Glas und Gips. Voraussetzung für eine Beteiligung am eigentlichen Gebotsverfahren im Jahr 2026 ist die Anmeldung zum Vorverfahren, die bis spätestens 1.
Dezember 2025 erfolgen muss. Firmen, die bereits am Vorverfahren im Sommer 2024 teilgenommen haben, können mit einer Bestätigungserklärung erneut teilnehmen. Die Regeln für das aktuelle Verfahren wurden am 6.
Oktober im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Laut BMWE ist das Förderinstrument im Vergleich zur ersten Runde im Jahr 2024 flexibler und technologieoffener ausgestaltet. So sind nun auch Verfahren zur CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS) sowie zur CO2-Abscheidung und -Nutzung (CCU) förderfähig. Auch mittelständische Unternehmen mit kleineren Produktionsanlagen können sich beteiligen. Diese Änderungen waren im März von der EU-Kommission genehmigt worden.
Verfahren startet Mitte 2026Das eigentliche Gebotsverfahren soll Mitte 2026 starten. Die Vergabe der Verträge erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Auktionsverfahrens. Dabei geben Unternehmen Gebote für die angestrebten CO2-Einsparungen ab. Zuschläge erhalten die Projekte, die die geforderten Einsparungen zu den geringsten Kosten umsetzen können. Nach Angaben des Ministeriums stellt dieses Verfahren sicher, dass Fördermittel effizient eingesetzt werden.
Die CO2-Differenzverträge gleichen über einen Zeitraum von 15
Jahren Kostenunterschiede zwischen herkömmlichen und CO2-armen Produktionsverfahren aus. Zudem sichern sie Unternehmen gegen Preisschwankungen bei CO2 und Energie ab. Vorgesehen sind dabei verbindliche Einsparziele: Ab dem dritten Jahr der Vertragslaufzeit müssen mindestens 60
Prozent weniger CO2 emittiert werden, bis zum letzten Jahr soll die Reduktion bei 90
Prozent liegen. Die Vergütung orientiert sich an den tatsächlich eingesparten Emissionen.
Technologie der Lösung freigestelltDas Förderinstrument ist technologieoffen angelegt. Unternehmen können selbst entscheiden, welche Verfahren sie einsetzen, solange die Vorgaben zur CO2-Minderung eingehalten werden. Unterstützt werden können unter anderem Projekte mit industriellen Wärmepumpen, Wasserstoffanwendungen, CCS-Anlagen oder Speichertechnologien. Laut BMWE sollen die Verträge auch dazu beitragen, dass sich neue Technologien am Markt durchsetzen und positive Effekte auf andere Unternehmen entfalten.
Das Ministerium verweist darauf, dass Differenzverträge ein etabliertes Instrument sind, um Investitionen in der Industrie zu fördern. Auch andere europäische Länder wie das Vereinigte Königreich, Frankreich, die Niederlande oder Österreich nutzen solche Verträge.
In Deutschland ist das Gebotsverfahren für die Klimaschutzverträge noch an den Haushaltsbeschluss gebunden. Im Regierungsentwurf zum Haushalt 2026 sind dafür rund sechs Milliarden Euro vorgesehen. Zudem sei für den Start des Gebotsverfahrens 2026 laut Ministerium eine beihilferechtliche Änderungsgenehmigung der EU-Kommission erforderlich.
VergabeverfahrenDie Vergabe der CO2-Differenzverträge erfolgt durch ein wettbewerbliches Auktionsverfahren. Dadurch werden die Dekarbonisierungsprojekte identifiziert, die mit den geringsten staatlichen Mitteln umgesetzt werden können. Dies stelle laut Ministerium die Kosteneffizienz des Programms sicher. Unternehmen geben im Zuge der Auktion ihr Gebot in Preis pro Tonne eingespartem CO2 ab. Dabei können sie sowohl Investitions- als auch Betriebskosten (Capex und Opex) berücksichtigen.
Das Gebot reflektiert die Höhe der CO2-Preise, welche den Unternehmen eine
wettbewerbliche, klimafreundliche Produktion ermöglichen würden. Der Staat zahlt die Differenz zwischen dem gebotenen und dem tatsächlichen CO2-Preis. Die Gebote werden aufsteigend sortiert, den Zuschlag erhalten die günstigen Gebote bis das Fördervolumen der Auktion aufgebraucht ist („cut-off Preis“).
Eine detaillierte Nachweisführung und Prüfung der Kostenstruktur sei aufgrund der auktionierten Förderung nicht erforderlich. Auszahlungen erfolgen auf Basis des ETS-Reportings zum CO2-Ausstoß, welches die Unternehmen aufgrund des Europäischen Emssionshandels (ETS) ohnehin anfertigen.
Informationen zum
Vorverfahren 2026 für Differenzverträge stehen im Internet bereit.
// VON Susanne Harmsen
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