Weit gediehen sind die Arbeiten der österreichischen Energiemarktregulierungsbehörde E-Control hinsichtlich der Festlegung der Netztarife für Strom und Erdgas für das kommende Jahr. Das berichtete E-Control-Vorstand Alfons Haber der Redaktion bei der Konferenz „Inspire Energy“ des Stromkonzerns Verbund in St. Wolfgang in Oberösterreich: „Wir bereiten die Kostenbescheide vor, sodass die Regulierungskommission unserer Behörde diese in den kommenden Wochen zur Begutachtung aussenden kann.“
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Wie schon in den vergangenen Jahren zeichnen sich laut Haber weitere Tariferhöhungen ab, die bei Gas tendenziell stärker ausfallen dürften als bei Strom. Die Anlagen seien teurer geworden und die Lohnkosten gestiegen. Ferner stagnierten die Abgabemengen. Ob die Tarife 2026 ebenso wie dieses Jahr im zweistelligen Prozentbereich zunehmen werden, wollte Haber nicht mitteilen: „Dazu kann ich derzeit noch nichts sagen. Ich bitte um Verständnis.“ Im internationalen Vergleich stehe Österreich mit seinen Netztarifen aber jedenfalls nicht schlecht da: „Andere Staaten wie Deutschland verzeichnen höhere Tarife als wir.“ Deshalb überlege die Koalition in Berlin, die Netzkosten staatlich zu stützen.
Auf Leistbarkeit achten Zu den heftigen Diskussionen über die geplante Einführung des Netznutzungsentgelts für sämtliche Stromerzeuger teilte Haber mit, dies sei eine politische Entscheidung. Es könne aber durchaus gesetzliche Vorgaben geben, die natürlich umgesetzt werden müssten. Und es werde sich zeigen, „was am Ende des Tages im kommenden Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) stehen wird“. Hinsichtlich der Höhe der Gebühren liege die Entscheidungskompetenz bei der Regulierungskommission der E-Control: „Natürlich spielen dabei die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sowie die Leistbarkeit für die Haushaltskunden eine wesentliche Rolle.“
Die Grundlage für die Einführung des Netznutzungsentgelts für die Stromerzeuger ist das ElWG. Tritt dieses Anfang 2026 in Kraft, benötigt die E-Control ein Jahr für die Vorarbeiten zu seiner Einführung, erläuterte Haber: „Das heißt, das neue Entgelt käme 2027.“
Schätzungen der Netzausbaukosten differieren stark Generell gilt es dem E-Control-Vorstand zufolge, die Stromnetze effizienter zu nutzen und damit die Netzkosten so gering wie möglich zu halten. Dazu dienlich wären zwei im ElWG-Begutachtungsentwurf vorgesehene Maßnahmen: die Begrenzung der Einspeiseleistung („netzwirksame Leistung“) von Windkraft- und Photovoltaikanlagen sowie die Berücksichtigung der „Gleichzeitigkeit“.
Laut dem Begutachtungsentwurf dürften PV-Anlagen mit höchstens 60
Prozent ihrer Nennleistung einspeisen. Die Überlegungen hinsichtlich der „Gleichzeitigkeit“ wiederum bestehen darin, anzunehmen, dass nie sämtliche Windkraft- oder PV-Anlagen zur gleichen Zeit mit ihrer vollen netzwirksamen Leistung Strom ins Netz einspeisen. Daraus sowie aus der Begrenzung der netzwirksamen Leistung ergibt sich ein verringerter Bedarf an Netzkapazität insgesamt. Anders gesagt: An ein bestehendes Netz können mehr Windparks und PV-Anlagen angeschlossen werden.
„Verbrauchsseitig lässt sich die Gleichzeitigkeit ebenfalls nutzen“, stellt Haber klar. Beispielsweise lasse sich davon ausgehen, dass zu keinem Zeitpunkt sämtliche Wärmepumpen in einem bestimmten Gebiet mit voller Leistung Strom aus dem Netz beziehen. Auch das reduziere den Kapazitätsbedarf.
Warum die Netzbetreiber die Kosten für den Ausbau ihrer Anlagen mit rund 53
Milliarden Euro beziffern, die E-Control dagegen nur auf etwa die Hälfte dieses Werts kommt, ist laut Haber nicht zuletzt mit den unterschiedlichen Betrachtungszeiträumen zu erklären: „Wir beziehen uns immer auf die kommenden zehn Jahre. Das ist der Zeitraum, für den die Netzentwicklungspläne gelten.“ Die E-Wirtschaft dagegen gehe von längerfristigen Überlegungen aus. „Man muss beim Vergleich solcher Kostenangaben immer sicherstellen, dass man vom selben Sachverhalt redet“, konstatiert Haber.
Konstruktives Miteinander bei der Prüfung der AusbaupläneKein Problem hat der E-Control-Vorstand übrigens mit dem Plan von Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, dem Übertragungsnetzbetreiber Austrian Power Grid (APG) die künftig verpflichtend zu erstellenden Ausbaupläne der Verteilnetzbetreiber vorzulegen, die auch seine Behörde zu prüfen hat.
Schon bei der freiwilligen Erstellung der Pläne im vergangenen Jahr habe die E-Control darum ersucht, diese mit dem Netzausbauplan der APG in Übereinstimmung zu bringen: „Das hat gut funktioniert. Es war ein sehr konstruktives Miteinander.“
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