Im Zuge der Umsetzung der „Erneuerbaren-Richtlinie“ der EU (RED III) will das österreichische Bundesland Salzburg Beschleunigungsgebiete ausschließlich für Photovoltaikanlagen festlegen. Für die Wind- sowie die Wasserkraft soll es dagegen keine derartigen Gebiete geben, berichtete der zuständige Landesrat Martin Zauner von der rechtsgerichteten Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) am 2. Februar.
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Zauner zufolge werden die Beschleunigungsgebiete eine Gesamtfläche von 135
Hektar aufweisen. Dies entspricht knapp 0,02
Prozent der Landesfläche, die sich auf 7.156
Quadratkilometer beläuft. Laut einer von Zauner publizierten Grafik liegen die Areale faktisch ausschließlich links und rechts entlang der durch Salzburg führenden Autobahnen.
In einer Aussendung Zauners hieß es dazu: „Die Auswahl der potenziellen Flächen erfolgt auf Basis eines wissenschaftlichen Ermittlungsmodells. Ein vergleichbares Modell wurde bereits in der Steiermark angewandt. Berücksichtigt werden vor allem vorbelastete Flächen aufgrund ihrer Lage im Umfeld bestehender Verkehrs-, Energie- und Wirtschaftsinfrastruktur.“
Der Landesrat ergänzte, PV-Anlagen sollten im Wesentlichen auf Dächern installiert werden. Bei der Installation auf Freiflächen kämen „ausschließlich“ Agri-PV-Systeme in Frage. „Hochwertige Natur- und Landwirtschaftsflächen“ seien dabei aber ausgeschlossen. Festlegen möchte Zauner die Beschleunigungsgebiete mit einer neuerlichen Novelle zum erst per 12. November 2025 geänderten Salzburger Raumordnungsgesetz (SROG). Einen diesbezüglichen Zeitplan nannte Zauner nicht. Laut der RED III sind die Gebiete bis spätestens 26. Februar zu fixieren.
Ferner übte Zauner Kritik an der EU: Die RED III sei ein „europäischer Pflichtauftrag – ohne Rücksicht darauf, dass Salzburg in vielen Bereichen längst gut funktionierende Abläufe und zukunftsträchtige Strategien hat. Wir sprechen von sogenannten Lösungen, die aber regional keineswegs maßgeschneidert sind. Solche Vorgaben tragen berechtigt zur EU-Verdrossenheit bei“.
„Ziemlich klar“ rechtswidrig Florian Maringer, der Geschäftsführer der Interessengemeinschaft (IG) Windkraft teilte der Redaktion mit, es sei „ziemlich klar, dass eine solche Novelle zum SROG dem EU-Recht widerspräche. Die RED III sieht vor, dass man bei der Festlegung der Beschleunigungsgebiete die Wasserkraft und die Biomasse ausschließen darf. Von der Windkraft ist dagegen keine Rede“.
Nach einem Inkrafttreten der Novelle stehe Betroffenen natürlich der Rechtsweg offen: „Wir schauen uns das gerade im Detail an.“ Indessen hindere niemand das Land Salzburg daran, abseits allfälliger Beschleunigungsgebiete Windkraftprojekte zu genehmigen und entsprechende Verfahren zu beschleunigen. Bis dato „haben wir aber nur wenige Schritte in diese Richtung gesehen“.
Wie berichtet, hatte sich das Bundesland Tirol im September 2025 zu einer ähnlichen Vorgangsweise entschieden wie nun Salzburg. Auch dort sind keine Beschleunigungsgebiete für die Windkraft geplant, was die IG Windkraft als rechtswidrig kritisierte. Diesbezügliche Verfahren sind bis dato aber noch nicht anhängig, berichtete Maringer der Redaktion.
Probleme für die Photovoltaik Die Geschäftsführerin des Bundesverbands Photovoltaic Austria konstatierte gegenüber der Redaktion, es sei problematisch, dass Salzburg Beschleunigungsgebiete nur für die PV ausweisen wolle: „Wir brauchen einen ausgewogenen Mix aus allen erneuerbaren Energien.“ Überdies reiche die von Zauner genannte Gesamtfläche nicht aus, um Salzburgs Ausbauziel für das Jahr 2030 hinsichtlich der PV zu erreichen, das sich auf etwa 1.100
MW belaufe: „Dafür bräuchten wir etwa doppelt so viel an Arealen.“
Auch die Fixierung der Zonen ausschließlich entlang der Autobahnen hat laut Immitzer ihre Tücken. Fraglich sei nämlich, ob dort Möglichkeiten zu Einspeisung des Stroms in die öffentlichen Netze bestünden: „Wenn das nicht der Fall ist, nützen die Beschleunigungszonen nichts.“ Und aus den von Zauner veröffentlichten Unterlagen ergebe sich nicht, „dass das Land sich diese Thematik angeschaut hat“.
Fragwürdig ist ferner Zauners Aussage, die PV gehöre auf die Dächer, warnte Immitzer: „Freilich sind die Dächer bevorzugt zu nutzen. Aber mehrere Studien zeigen, sie genügen nicht. Etwa 50
Prozent des geplanten Ausbaus müssen auf Freiflächen erfolgen.“ Dass Zauner Freiflächenanlagen ausschließlich in Form von Agri-PV-Systemen auf geringerwertigen Böden realisiert wissen will, hält Immitzer für wenig hilfreich: Solche Areale seien meist auch für PV-Anlagen alles andere als optimal geeignet.
// VON Klaus Fischer WENIGER