POLITIK.
Die Bundesregierung ersetzt das Heizungsgesetz durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Die 65-Prozent-Vorgabe entfällt, stattdessen gilt ein technologieoffener Ansatz.
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben am 24. Februar in einem fünf Seiten umfassenden Papier Eckpunkte für ein Regelwerk zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt.
// VON Hans-Wilhelm Schiffer
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Zentrale Punkte sind: Das bestehende „Heizungsgesetz“ wird abgeschafft. Die pauschale Vorgabe eines Anteils von mindestens 65
Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten werden gestrichen. Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen.
Was stattdessen kommt: Das neue Gesetz, das noch vor dem 1.
Juli 2026 in Kraft treten soll, wird „einen technologieoffenen Katalog mit allen möglichen Heizungsoptionen nennen und eine Offenheit für Innovationen schaffen.“ Konkret können künftig – neben der Wärmepumpe und Fernwärme – hybride Heizungsmodelle und Biomasseheizungen sowie weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Voraussetzung ist, dass diese ab dem 1.
Januar 2029 einen zunehmenden Anteil an CO2-neutralen Brennstoffen nutzen. „Bio-Treppe“ heißt das neue Schlagwort.
Änderungen durch das GMGNach EU-Recht ist zudem vorgesehen, dass die Wärmeversorgung ab 2028 (öffentliche Nichtwohngebäude) und ab 2030 (alle Neubauten) vollständig aus
erneuerbaren oder CO2-armen Quellen stammen muss. Das bedeutet in der Praxis: Bauherren haben die Wahl zwischen einer Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse. Bis dahin gelten für die Wärmeerzeugung die gesetzlichen Regelungen des GMG für den Gebäudebestand.
Bei Einbau einer Heizung in einem bestehenden Haus gibt es Wahlfreiheit innerhalb eines Katalogs von Optionen: Wärmepumpen, Hybridmodelle, Biomasse, Gas- und Ölheizung sind möglich. Wird eine Gas- oder Ölheizung ab Inkrafttreten des Gesetzes ausgetauscht, ist die neue Heizung
allerdings mit einem anwachsenden Anteil von klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan und synthetischem Treibstoff („Bio-Treppe“) zu betreiben. Ab 1.
Januar 2029 muss dieser Anteil bei mindestens zehn Prozent liegen, der weitere Anstieg bis 2040 soll in drei Schritten festgelegt werden.
Zu den klimafreundlichen Gasen beziehungsweise zum klimafreundlichen Heizöl werden Biomethan, grüner, blauer, orangener und türkiser Wasserstoff, Wasserstoffderivate sowie synthetisches Methan und Bioöl gerechnet. Die „Inverkehrbringer“, also die Gas- und Ölunternehmen, werden zum anteiligen Einsatz dieser als klimafreundlich eingestuften Brennstoffe verpflichtet.
Die finanzielle Förderung wird bei Neubau, Sanierung und Einbau neuer Heizungen auch künftig fortgesetzt. Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird – so der Wortlaut im Eckpunktepapier – bis mindestens 2029 sichergestellt.
Regelungen zur FernwärmeDie Regierungskoalition hält die Wärmeplanung für ein zentrales strategisches Instrument, das Kommunen, Bürgern und Unternehmen sowie Betreibern von Energieinfrastruktur wichtige Orientierung über die künftige Wärmeversorgung gibt. Vereinfachungen sind allerdings für Kommunen unter 15.000 Einwohnern vorgesehen.
Des Weiteren heißt es in dem Eckpunktepapier: „Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) wird gesetzlich geregelt und aufgestockt, um den Bau und die Dekarbonisierung von Nah- und Fernwärmenetzen zu unterstützen und Verbraucherpreise zu entlasten.“ Dabei sollen die Möglichkeit zur angemessenen Weitergabe von Kosten bei Investitionen in die Dekarbonisierung des Erzeugungsparks sowie in Wärmenetzinfrastrukturen geschaffen werden, um diese langfristig rechtssicher über die Fernwärmepreise refinanzieren zu können.
Die Wahrung von Bezahlbarkeit für die Verbraucher soll sichergestellt werden, etwa durch eine für Fernwärmeversorgungsunternehmen verpflichtende Einrichtung einer Preistransparenzplattform.
Kritik von den Grünen„Ohne die 65-Prozent-Regel werden wir unsere Klimaziele deutlich verfehlen,“ sagte der baupolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Kassem Taher Saleh. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge erklärte: „Diese Reform ist ein Desaster. Damit treiben CDU und SPD die Menschen in eine enorm teure Gaskostenfalle.“
Die Bundesregierung will bis Ostern einen Gesetzentwurf im Kabinett beschließen. Der Abschluss des anschließenden Gesetzgebungsverfahrens im Deutschen Bundestag soll so erfolgen, dass das neue Gesetz noch vor dem 1.
Juli in diesem Jahr in Kraft treten kann.
// VON Hans-Wilhelm Schiffer
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