VERANSTALTUNG.
Beim Berliner Energiestammtisch diskutierten Juristen die Folgen neuer Regeln für Netzanschlüsse und Netzausbau. Weiter offen sind zentrale Fragen zur Kostenverteilung und Regulierung.
Nach dem Außerkrafttreten der Stromnetzzugangsverordnung Ende 2025 hat die Bundesnetzagentur bereits mehrere Festlegungen zum Zugang zu Stromnetzen getroffen. Offene Fragen bestehen jedoch weiterhin beim Netzanschluss. Diese sollen ein geplanter Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes klären. Dieses Thema stand im Mittelpunkt des Berliner Energiestammtischs vom Ikem (Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität) am 19.
März.
// VON Susanne Harmsen
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Boris Scholtka, Partner und Leiter der Energierechtspraxis bei der internationalen Wirtschaftskanzlei Addleshaw Goddard und die Rechtsanwältin Franziska Rothe eröffneten die Diskussion mit einem Überblick über den aktuellen Stand. Scholtka zufolge bleibt der Netzausbau eine zentrale Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende. Das bestehende Stromnetz sei für eine zentrale Versorgung mit wenigen Großkraftwerken ausgelegt. Die zunehmende Dezentralisierung und Elektrifizierung führe dagegen zu einem steigenden Bedarf an Netzkapazitäten und neuen Anschlüssen.
Laut Bundesnetzagentur besteht ein Ausbaubedarf von rund 16.800
Kilometern Höchstspannungsleitungen, davon liegen etwa 9.500
Kilometer in ihrer Zuständigkeit. Bis 2030 sollen 4.149
Kilometer in Betrieb gehen. Langfristig plant die Behörde bis 2045 rund 26.000
Kilometer neue Leitungen. Der Netzentwicklungsplan 2037/2045 (Version 2025) beziffert die Investitionen auf der Übertragungsnetzebene je nach Szenario auf 360 bis 390
Milliarden Euro. Hinzu kommen erhebliche Investitionen in die untergeordneten Netze von 220
Milliarden Euro.
Klarheit schaffenFür den Netzanschluss gelten laut Scholtka klare formale Voraussetzungen: Antrag, Nachweis der technischen Anschlussfähigkeit und eine positive Netzverträglichkeitsprüfung. Netzbetreiber müssen die Bedingungen diskriminierungsfrei und transparent gestalten. Eine Ablehnung ist nur möglich, wenn der Anschluss technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
In der Praxis erfolgte die Vergabe von Netzanschlüssen bislang häufig nach dem Prinzip „first come, first served“. Ab dem 1.
April dieses Jahres wollen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ein sogenanntes Reifegradverfahren einführen. Projekte werden dann anhand von Kriterien wie Genehmigungsstand, Flächensicherung und technischer Ausgestaltung bewertet. Zusätzlich fließen Systemnutzen und Leistungsfähigkeit des Antragstellers ein. Für Anträge ist eine Pauschale von 50.000
Euro vorgesehen, später kann eine Realisierungskaution hinzukommen.
Zentrales Problem bleibt aus Sicht der Referenten die Verbindung von regulatorischen Vorgaben mit der betrieblichen Realität. Verzögerungen durch fehlende Netzkapazitäten erhöhen die Finanzierungskosten für Projekte. BESS (Batterieelektrische Speichersysteme) sollen neue Regelungen für Anlagen über 100
MW bekommen, darunter einen Wegfall der Netzentgeltbefreiung, die eigentlich noch bis 2028 gilt. Bestehende Projekte sollen nach aktuellem Stand in das neue System überführt werden, während bereits zugesagte Kapazitäten gültig bleiben, sagte Scholtka.
Redispatchkosten senkenFür 2025 werden Redispatchkosten von rund 2,7
Milliarden Euro erwartet. Diese versucht das Netzpaket aus dem Bundeswirtschaftsministerium zu senken. Es wurde in einem Referentenentwurf an die Öffentlichkeit gebracht, obwohl es noch keinen offiziellen Gesetzentwurf gibt, sagte Rechtsanwältin Franziska Rothe. Der Entwurf sieht unter anderem vor, Baukostenzuschüsse künftig auch für Erzeugungsanlagen zu ermöglichen und regional zu differenzieren.
Zudem könnten Netzbetreiber Gebiete als kapazitätslimitiert ausweisen. Neue Anlagen müssten dann unter Umständen Redispatchrisiken tragen, ohne dafür entschädigt zu werden. Ziel ist es, Kosten zu senken und den Zubau stärker an verfügbare Netzkapazitäten zu koppeln. Weitere geplante Regelungen betreffen standardisierte Anschlussverfahren, Priorisierungskriterien sowie mehr Transparenz über verfügbare Kapazitäten. Netzbetreiber sollen entsprechende Informationen zentral veröffentlichen, um Investitionsentscheidungen zu erleichtern.
In der Branche stoßen diese Ansätze teilweise auf Kritik. Verbände sehen grundlegende Prinzipien wie den Einspeisevorrang unter Druck und warnen vor möglichen Auswirkungen auf den Ausbau erneuerbarer Energien. Insbesondere die geplante Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete gilt als umstritten.
Scholtka betonte abschließend, dass Netzanschluss und Netzausbau weiterhin zentrale Herausforderungen bleiben. Es brauche mehr Transparenz, schnellere Verfahren und einen engen Austausch zwischen allen Beteiligten. Ohne strukturelle Reformen drohten Verzögerungen und steigende Kosten, die sowohl Unternehmen als auch Verbraucher belasten könnten. Gleichzeitig müssten ausreichende Investitionsanreize für Netzbetreiber erhalten bleiben.
// VON Susanne Harmsen
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