ÖSTERREICH. Geplant sind ein „Industriestrompaket“ sowie ein „Krisenmechanismus“ für Haushalte und Gewerbe. Die E-Wirtschaft hält das für sinnvoll, möchte aber nicht zur Kasse gebeten werden.
Maßnahmen zur Dämpfung der Strompreise für Industrie, Gewerbe und Haushalte beschloss Österreichs Bundesregierung am 27.
Mai. Im sogenannten „Industriestrompaket“ sind das Standortentwicklungsgesetz (SAG) und der neue „Industriestrompreis“ zusammengefasst. Für beide Instrumente stehen von 2027 bis einschließlich 2029 insgesamt 250
Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Deren Aufteilung auf die beiden Instrumente wird noch festgelegt.
// VON Klaus Fischer MEHR...
Wie berichtet, dient das SAG, auch als Stromkostenausgleich bekannt, dazu, der energieintensiven Industrie die Kosten für CO2-Zertifikate abzugelten, die ihnen die Lieferanten elektrischer Energie über höhere Strompreise weiterverrechnen. Bislang waren auf Basis des SAG etwa 60
Unternehmen anspruchsberechtigt, künftig sollen es etwa 120 sein. Wer Förderungen beansprucht, muss der Bundesregierung zufolge Investitionen in Energieeffizienz, Dekarbonisierungsmaßnahmen oder den Ausbau erneuerbarer Energien nachweisen.
Vom Industriestrompreis werden laut der Bundesregierung etwa 400
Unternehmen profitieren. Gefördert werden höchstens 50
Prozent des jährlichen Strombedarfs für energieintensive Prozesse. Die Förderung beläuft sich auf maximal 50
Prozent eines nicht näher erläuterten Großhandelspreises für elektrische Energie. Als Preisuntergrenze, ab der die Unterstützung schlagend wird, wurden 50
Euro/MWh fixiert. Auch bei Beanspruchung des Industriestrompreises müssen die Unternehmen nachweislich in Energieeffizienz, Dekarbonisierung oder den Erneuerbaren-Ausbau investieren.
„Krisenmechanismus“ für Haushalte Hinsichtlich der Haushalte und des Gewerbes wiederum ist, grob gesprochen, geplant, einen „Krisenmechanismus“ zu etablieren. Dieser soll zur Anwendung kommen, wenn ein nicht weiter definierter Großhandelspreis für elektrische Energie für mehr als drei Monate über 165
Euro pro MWh liegt und der Endkundenpreis mehr als 16,5
Cent pro kWh netto beträgt. In diesem Fall gilt für die Begünstigten ein „gestützter Strompreis“ von 10
Cent/kWh „für ein definiertes Grundkontingent“, das sich dem Vernehmen nach auf 2.900
kWh pro Jahr beläuft. Fällt der Großhandelspreis wieder unter 165
Euro/MWh und der Endkundenpreis unter 16,5
Cent pro kWh, bleibt der „gestützte Strompreis“ noch drei Monate lang aufrecht, „damit Haushalte und Betriebe nicht abrupt wieder voll belastet werden“. Finanziert wird dieser Mechanismus durch bereits bestehende Regelungen. Gesetzliche Änderungen seien nicht erforderlich, betonten Regierungsvertreter.
Laut Alois Schroll, dem Energiesprecher der Sozialdemokraten (SPÖ), die mit der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP) und den Liberalen Neos regieren, liegt der durchschnittliche Strompreis für Haushalte in Österreich zurzeit bei etwa 14
Cent/kWh netto.
E-Wirtschaft will kein „Bankomat“ sein Michael Strugl, der Präsident des Elektrizitätswirtschaftsverbands Oesterreichs Energie und Generaldirektor des Stromkonzerns Verbund, äußerte bei einer Pressekonferenz Verständnis dafür, die Endkunden zu unterstützen. Er warnte die Politik indessen davor, die E-Wirtschaft als „Bankomaten“ zu betrachten, der zwecks Finanzierung wirtschafts- und sozialpolitischer Maßnahmen sowie zur Sanierung des Budgets zur Kasse gebeten werden kann.
Nötig sei stattdessen, die Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien zu auszubauen: „Wir sind dazu bereit, brauchen aber Investitionssicherheit und schnellere Genehmigungsverfahren.“ Die Abschöpfung der „Übergewinne“ sei ein „Investitions-Vertreibungsprogramm“. Einmal mehr forderte Strugl den raschen Beschluss des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes (EABG), das seit 26.
März als Regierungsvorlage vorliegt und einer Zweidrittelmehrheit im Bundesparlament bedarf: „Es ist ein Treppenwitz, wenn ausgerechnet ein Beschleunigungsgesetz bis zu seinem Beschluss am längsten braucht.“
Strugl hatte am 27.
Mai zwei Studien präsentiert, die die volkswirtschaftliche Bedeutung der E-Wirtschaft untermauern. Diesen zufolge trägt die Branche jährlich rund 9,2
Milliarden Euro zur österreichischen Bruttowertschöpfung bei. Ihre Nettoinvestitionen belaufen sich auf etwa 2,3
Milliarden Euro pro Jahr. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützt die Branche ferner die Eindämmung der Großhandelspreise für Strom. Laut Schätzungen des Austria Institute of Technology (AIT) hätte die Einspeisung einer zusätzlichen Milliarde kWh aus erneuerbaren Energien „den durchschnittlichen Großhandelsstrompreis in Österreich im Jahr 2025 um rund 2,1
Euro/MWh gedämpft“. Bei einem Bedarf von 70
Milliarden kWh hätte dies einen volkswirtschaftlichen Nutzen rund 150
Millionen Euro gebracht.
// VON Klaus Fischer WENIGER