13. Juni 2026
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Kapazitätsreserve: Das Geschenk für Gasblöcke wird teurer
Quelle: Fotolia / Ralf Urner
GASKRAFTWERKE.  Betreiber von fast immer denselben alten Gasblöcken erhalten künftig noch mehr Geld dafür, dass sie sie startklar halten. Das Geld auf Kosten der Stromkunden ist leicht verdient.
24 Prozent mehr Leistung, 47 Prozent höhere Kosten: Seit Oktober 2020 soll außerhalb Strommarktes eine „Kapazitätsreserve“ in Höhe von 2.000 MW gebildet werden, als letzte Feuerwehr für die sichere Stromversorgung.
// VON Manfred Fischer und Georg Eble  MEHR...

Abgerufen wurde sie noch nie, fürs Vorhalten greift der Bund immer tiefer in die Tasche: 144 Millionen Euro zahlte er für die Bereitstellungsperiode 2020 bis 2022 an Betreiber alter Gasblöcke, damit sie diese mit zusammen 1.056 MW für Notfälle bereithielten. Gut 262 Millionen Euro gibt er im kommenden „Erbringungszeitraum“ von diesem Oktober bis September 2028 aus. Das geht aus einer Aufstellung der Übertragungsnetzbetreiber hervor.

Für elf Blöcke vergab der Regulierer einen Zuschlag. Es sind fast immer dieselben von denselben Betreibern: RWE, Leag und Statkraft. Jedesmal sind die 2.000 MW bei Weitem unterzeichnet, daher müssen alle Bieter bezuschlagt werden, auch wenn sie den Höchstpreis von 100.000 Euro/MW/Jahr verlangen. Und den bekommen dann alle, wenn ihn nur einer bekommt.

Diesmal erhielten 1.314 MW den Zuschlag, und es gibt einen Neuling: Westfalen Weser Energieerzeugung mit 100 MW. Alle Betreiber bekommen 100.000 Euro/MW/Jahr. Das war für den Erbringungszeitraum 2024 bis 2026 schon so. Dabei hatte damals das niedrigste Gebot bei 19.000 Euro/MW/Jahr gelegen.

„In der Kapazitätsreserve gilt ein Einheitspreisverfahren (pay-as cleared)“, erläutert die Bundesnetzagentur auf Anfrage der Redaktion. Dass es dieses Markträumungsprinzip sonst nur in der Strom-Day-ahead-Auktion gibt und nirgends im Terminmarkt, ist für den Energieregulierer offenbar kein Problem.

Und die Öffentlichkeit soll jetzt auch von den zugeflogenen Gewinnen der Kraftwerksbetreiber weniger mitbekommen als 2024: Die Behörde rückte den niedrigsten Gebotswert und den gewichteten Schnitt auch auf Nachfrage nicht mehr heraus.

Gegenüber 2022 um mehr als die Hälfte teurer

Das Geld soll eigentlich nur Kosten für Personal, Brennstoff oder Instandhaltung der Gasblöcke decken - plus Marge. Doch die Zuschläge pro MW erhöhten sich binnen vier Jahren um 59 Prozent. Der kraftwerksunabhängige Bundesverband Neue Energie (BNE) moniert auf Anfrage: „Im Erbringungszeitraum 2022 bis 2024 betrug der maximale Zuschlagswert nur 62.900 Euro/MW. Seitdem werden mitunter die gleichen Kraftwerke mit 100.000 Euro je MW bezuschlagt.“

Ganz dagegen will aber selbst der kraftwerksunabhängige BNE nicht sein: Die Kapazitätsreserve soll greifen, „wenn Angebot und Nachfrage am Strommarkt nicht zueinander finden. Das ist bisher noch nicht passiert, es bleibt aber eine wichtige Rückversicherung.“.

Kraftwerks-Ausschreibungen: bis zu 173.000 Euro/MW

Für den BNE müsste sich der Bund einmal für eines der Netze mit doppeltem Boden für das Stromsystem entscheiden, wenn man an das Kraftwerksausschreibungsgesetz StromVKG denkt: „Wenn es eine Kapazitätsreserve und eine Absicherungspflicht gibt, bräuchte es grundsätzlich auch kein StromVKG und keinen Kapazitätsmarkt, der die Förderung von dutzenden Gigawatt Gaskraftwerken umfasst.“ Weitere Versorgungssicherheits-Segmente sind nach Recherchen dieser Redaktion die von den ÜNB organisierten Regelenergiemärkte sowie die „Netzreserve“ und die „netztechnischen Betriebsmittel“.

Für das StromVKG sieht der Gesetzgeber eine Grenze von 173.000 Euro/MW und Jahr vor. „Ein Erreichen der Preisgrenze ist zu befürchten“, schreibt der BNE. Und dann bekommen sie auch da alle Bieter. „Das Markträumungs- beziehungswiese Einheitspreisverfahren (Pay-as-Clear) wurde als weit verbreiteter Standard bewusst anstelle eines Gebotspreisverfahrens (Pay-as-Bid) gewählt, damit Bieter ihre Gebote auf Basis ihrer tatsächlichen Kosten ohne strategisches Bieten abgeben können“, teilt das Wirtschaftsministerium (BMWE) mit. „Dies stärkt die Anreize zur Kostentransparenz und die Effizienz des Verfahrens.“

In Luft aufgelöst haben sich derweil die Vorbehalte der EU-Kommission gegen die Kapazitätsreserve. „Wir haben keine spezifischen Anmerkungen“, so eine Sprecherin. Noch im August 2025 hatte Brüssel auf einem neuen beihilferechtlichen Antrag bestanden, dadurch verschob sich ein Gebotstermin. Der Bund will dann im November 2025 die Kapazitätsreserveverordnung EU-konform verlängert haben.

Und zwar bewusst ohne die EU. „Im Lichte der Rechtsprechung, wonach vergleichbare Finanzierungsmechanismen für Instrumente der Versorgungssicherheit nicht als staatliche Beihilfe einzustufen sind, war für die Verlängerung keine beihilferechtliche Genehmigung erforderlich“, erklärt ein BMWE-Sprecher. Er beruft sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichts von 2024 über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.
// VON Manfred Fischer und Georg Eble
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  POLITIK & RECHT
Der Bundesrat in Berlin. Quelle: Georg Eble
Bundesrat will Heizungsgesetz und Offshore-Wind ändern
POLITIK. Der Bundesrat hat zum Gebäudemodernisierungsgesetz Stellung genommen und Änderungen vorgeschlagen. Außerdem wollen die Länder mehr Spielraum für Offshore-Windkraft.
Der Bundesrat hat am 12. Juni in seiner Tagung eine Stellungnahme zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet. Die Länderkammer schlägt darin mehrere Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Im Mittelpunkt stehen Erleichterungen für Wohnungsunternehmen, Anpassungen bei der Länderöffnungsklausel sowie Änderungen bei der Verteilung von Kohlendioxid-Kosten.
 // VON Susanne Harmsen MEHR...

Nach Auffassung des Bundesrates sollten große Wohnungsunternehmen und Genossenschaften die Klimaschutzziele nicht ausschließlich auf Ebene einzelner Gebäude erfüllen müssen. Stattdessen schlagen die Länder einen sogenannten Flottenansatz vor. Wohnungsunternehmen sollen ihre Verpflichtungen auch dadurch erfüllen können, dass sie die Treibhausgasemissionen ihres gesamten Gebäudebestands schrittweise senken und bis 2045 Treibhausgasneutralität erreichen.

Zugunsten von Ländern in der Pole Position

Darüber hinaus sprechen sich die Länder für eine Anpassung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Länderöffnungsklausel aus. Hintergrund ist, dass einige Bundesländer Klimaneutralität bereits vor dem Jahr 2045 erreichen wollen. Nach dem Vorschlag des Bundesrates sollen die Länder deshalb die Möglichkeit erhalten, weitergehende Regelungen zu erlassen, die sich an den Vorgaben des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) orientieren.

Weitere Änderungsvorschläge betreffen Interimsbauten. So sollen bestehende Erleichterungen für Flüchtlingsunterkünfte verlängert werden. Zudem sollen die Länder allgemeine Befreiungen für mehrere gleichartige Fälle erteilen können. Für bestimmte kleinere Gebäude wie Schul-Ersatzbauten schlägt der Bundesrat vor, die zulässige Nutzungsdauer unter erleichterten Anforderungen von bisher fünf auf zehn Jahre zu verlängern.
 
 
Auch bei der Aufteilung der Kohlendioxid-Kosten sehen die Länder Anpassungsbedarf. Nach ihrer Auffassung sollten Mieter in energetisch besonders schlechten Gebäuden stärker vor hohen Zusatzkosten geschützt werden.

Freie Bahn für Windstrom vom Meer

Neben dem GModG beschäftigte sich der Bundesrat mit dem Ausbau der Offshore-Windenergie. Die Länderkammer verabschiedete eine Entschließung zur verlässlichen Umsetzung des Ausbaus auf See. Eingebracht hatten sie Nordrhein-Westfalen und die Küstenländer Schleswig-Holstein sowie Niedersachsen.

Der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) begrüßte die Entschließung. Nach Angaben des Verbandes greift die Entschließung mehrere Vorschläge der Branche auf. Dazu gehören ein Ausschreibungsmodell mit zweiseitigen Differenzverträgen (CfD), Regelungen für die freiwillige Rückgabe und schnelle Neuausschreibung von Offshore-Flächen sowie ein besserer Rahmen für grenzüberschreitende Kooperationen.

BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm erklärte, die Erfahrungen aus der geplatzten Offshorewind-Auktion 2025 und die ausgesetzten Ausschreibungen im Jahr 2026 hätten Reformbedarf beim bisherigen Ausschreibungsdesign aufgezeigt. Der Verband fordert daher laut eigener Aussage ein inflationsindexiertes, zweiseitiges CfD-Modell, um die Finanzierungsbedingungen und die Planungssicherheit für Projekte zu verbessern.

Flächenrückgabe regeln

Der Bundesrat fordert auch eine Prüfung bereits vergebener Offshore-Windflächen. Der BWO hatte einen gesetzlich geregelten Mechanismus vorgeschlagen, mit dem Projektentwickler Flächen freiwillig zurückgeben können, falls eine Umsetzung wirtschaftlich nicht mehr möglich erscheint. Dadurch sollen Flächen und Netzanschlüsse schneller neu vergeben werden können. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass Total Energies ersteigerte Flächen in der Nordsee nun doch nicht selbst nutzen will (wir berichteten jeweils).

Positiv bewertet der Verband außerdem die Unterstützung für grenzüberschreitende Offshorewind-Projekte sowie das gesetzliche Ausbauziel von mindestens 70.000 MW Offshorewind-Leistung bis 2045. Eine vom BWO gemeinsam mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) beauftragte Studie des Fraunhofer-Instituts für Windenergiesysteme zeigt, dass eine stärkere internationale Vernetzung von Offshore-Windparks die Stromerträge erhöhen und die Kosten senken könnte.

Als Nächstes wird sich die Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum GModG rückäußern. Anschließend berät der Bundestag über den Gesetzentwurf. Nach einem Beschluss des Bundestages wird sich der Bundesrat erneut mit dem Gesetz befassen. Zur Entschließung zum Offshorewind-Ausbau wird eine Stellungnahme des Bundestages erwartet.
 // VON Susanne Harmsen
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Das Heizgesetz ist in den Ausschüssen - Kritik von Verbänden
Quelle: Deutscher Bundestag / Tobias Koch
POLITIK. Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GmodG) erstmals beraten. Zahlreiche Organisationen fordern vor der Verabschiedung Nachbesserungen bei Kosten und Klimaschutz.
Mit der ersten Lesung hat am 11. Juni die parlamentarische Beratung der geplanten Reform des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) begonnen. Während die Bundesregierung mehr Wahlfreiheit beim Heizungstausch schaffen will, fordern zahlreiche Verbände und Organisationen Änderungen am Gesetzentwurf. Das Gesetz wurde wie üblich zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.
 // VON Susanne Harmsen MEHR...

Kern der Reform ist die Abschaffung der bisherigen 65-Prozent-Erneuerbaren-Quote für neu eingebaute Heizungen. Künftig sollen neben Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, Biomasse- und Hybridheizungen auch neue Gas- und Ölheizungen zulässig bleiben. Voraussetzung ist, dass sie ab 2029 schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Zusätzlich soll eine Grüngasquote für Energieversorger eingeführt werden.

Die oppositionelle Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge kritisierte eine mögliche Regelungslücke beim Mieterschutz. Laut Gesetzentwurf sollen Kostenrisiken aus CO2-Preis, Netzentgelten und dem Einsatz grüner Gase bei Wohnraum-Mietverhältnissen zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden. Für Gewerbemieter sei eine solche Regelung bislang nicht vorgesehen. Dröge warnte deshalb vor zusätzlichen Belastungen für kleine Betriebe wie Bäckereien, Friseursalons oder Pflegedienste.

Faire Bedingungen für Fernwärme

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert einen fairen Wettbewerb zwischen Fernwärme, Wärmepumpen und grünen Gasen. Laut einer vom Meinungsforschungsinstitut Civey im Auftrag des VKU durchgeführten Umfrage unter 1.000 Eigenheimbesitzern stehen bezahlbare Heizkosten für 36 Prozent der Befragten an erster Stelle. Es folgen Versorgungssicherheit mit 17 Prozent sowie die Unabhängigkeit von Gas- und Ölimporten mit 15 Prozent.

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing erklärte, der Bundestag müsse strukturelle Benachteiligungen einzelner Heiztechnologien vermeiden. Der Verband fordert unter anderem eine Aufstockung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) von derzeit 1,4 Milliarden auf 3,5 Milliarden Euro jährlich. Zudem müsse klimafreundliche Fernwärme im Gesetz gleichwertig zur Wärmepumpe behandelt werden.

Planungssicherheit vor Wahlfreiheit

Auch der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) begrüßt den technologieoffenen Ansatz des Gesetzes, sieht jedoch ebenfalls Nachbesserungsbedarf. VDI-Direktor Adrian Willig erklärte, Gebäudeeigentümer und Investoren benötigten Planungssicherheit über die künftig verfügbare Energieinfrastruktur. Akzeptanz für die Wärmewende entstehe nicht allein durch mehr Wahlfreiheit, sondern auch durch verlässliche Förderprogramme und eine langfristig planbare Infrastruktur.

Kritik kommt zugleich von Umweltverbänden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bezeichnet den Gesetzentwurf als Gefahr für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Nach Einschätzung der Organisation könnten steigende Gaspreise Haushalte zusätzlich belasten. DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz forderte die Bundestagsabgeordneten auf, den Entwurf in seiner jetzigen Form abzulehnen.

Ähnlich äußerten sich die Klima-Allianz Deutschland und die Klimaschutzorganisation German Zero. Beide Organisationen sehen die Gefahr, dass fossile Heizungen länger im Markt verbleiben und die Abhängigkeit von Erdgas fortgesetzt wird. Nach Ansicht von German Zero drohen Verbrauchern durch knappe Mengen grüner Gase und steigende Netzentgelte höhere Heizkosten.

Gaswirtschaft begrüßt Regelungen

Unterstützung erhält das Gesetz dagegen von der Gas- und Wasserstoffwirtschaft. Der Branchenverband bewertet die geplante stärkere Einbindung von Biomethan und perspektivisch Wasserstoff positiv. Vorstand Timm Kehler erklärte, das Gesetz könne die Wärmewende stärker an Praxistauglichkeit, CO2-Minderung und Bezahlbarkeit ausrichten. Wichtig sei jedoch, zusätzliche Nachweis- und Abrechnungspflichten zu begrenzen.

Auch die Bioenergiebranche fordert Änderungen. Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) kritisiert insbesondere eine aus seiner Sicht bestehende Regelungslücke bei der sogenannten Biotreppe. Nach Angaben der Verbände könnten rund 900.000 seit Anfang 2024 installierte Gas- und Ölheizungen von der Pflicht ausgenommen werden, künftig erneuerbare Brennstoffe einzusetzen. Zudem fordern die Verbände einen gleichmäßigeren Anstieg der vorgeschriebenen Biomethan-Anteile sowie unbürokratischere Nachhaltigkeitsnachweise.

Im weiteren parlamentarischen Verfahren stehen die Ausgestaltung der Grüngasquote, die Förderung klimafreundlicher Wärmenetze, der Mieterschutz sowie die Rolle von Biomethan und Wasserstoff im Mittelpunkt.
 // VON Susanne Harmsen
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Kritik aus den eigenen Reihen am Kraftwerksgesetz
Quelle: Pixabay / Jörn Heller
POLITIK. Verbände, Unternehmen und sogar SPD-Abgeordnete fordern im Bundestag Änderungen am StromVKG. Sie führen Wettbewerbsnachteile, fossile Anreize und regionale Ungleichgewichte ins Feld.
Nach der ersten Lesung des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) am 11. Juni im Bundestag wächst die Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung. Wirtschaftsverbände, Unternehmen und Umweltorganisationen sehen Nachbesserungsbedarf bei den Regelungen für den geplanten Ausbau steuerbarer Kraftwerkskapazitäten - aber vor allem auch Abgeordnete der mitregierenden SPD.
 // VON Susanne Harmsen MEHR...

Mit dem StromVKG will die Bundesregierung den Bau neuer Gaskraftwerke und weiterer gesicherter Leistung anreizen. Die Anlagen sollen die Stromversorgung absichern, wenn Wind- und Solarenergie nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Die Regelungen basieren auf einer Grundsatzeinigung mit der EU-Kommission zur beihilferechtskonformen Ausgestaltung eines Versorgungssicherheitsinstruments.

Kritik kommt sogar aus der SPD-Bundestagsfraktion. Die energiepolitische Sprecherin Nina Scheer und weitere Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Energie halten den Entwurf von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) für unausgewogen. Nach ihrer Einschätzung begünstigt das Gesetz vor allem neue Gaskraftwerke und könnte damit fossile Strukturen langfristig festschreiben.

Zudem warnen die Abgeordneten vor negativen Folgen für den Ausbau der Erneuerbaren. Ein geplanter Redispatch-Vorbehalt werde in Teilen der Fraktion als erhebliche Hürde für Neuprojekte bewertet. Die SPD fordert darüber hinaus, die Finanzierung des vorgesehenen Kapazitätsmarktes so auszugestalten, dass die Strompreise nicht zusätzlich belastet werden. Statt eines umfangreichen Kraftwerkszubaus sollten nach Auffassung der Fraktion stärker alternative Flexibilitätsoptionen wie Batteriespeicher oder eine flexible Stromnachfrage in der Industrie genutzt werden.

Stadtwerke benachteiligt

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) unterstützt zwar grundsätzlich den Ansatz neuer steuerbarer Kraftwerke. In der vorliegenden Form drohe das Gesetz jedoch den Wettbewerb einzuschränken, meint VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Er kritisiert insbesondere die Ausschreibungsbedingungen. Hohe finanzielle Sicherheiten, Vertragsstrafen und technische Anforderungen würden Stadtwerke und kleinere Unternehmen benachteiligen.

Zudem fordert der Verband eine Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Die fehlende Perspektive für die KWK schaffe Unsicherheit und bremse Investitionen in entsprechende Anlagen.

Der VKU warnt außerdem vor einer regional unausgewogenen Verteilung neuer Kraftwerke. Sollte sich der Ausbau wie geplant zu zwei Dritteln auf den sogenannten „netztechnischen Süden“ konzentrieren, der auch NRW umfasst, könnten Nord- und Ostdeutschland bei der Versorgungssicherheit ins Hintertreffen geraten.

Auch ostdeutsche Wirtschaftsunternehmen und Verbände verlangten statt der „Südquote“ in der vorgesehenen Form eine regionale Gleichstellung bei den geplanten Ausschreibungen, da auch hier Kohlekraftwerke vom Netz gehen und Ersatz nötig sei.

Vorhersehbar: Gasbranche ist dafür

Unterstützung erhält das Gesetz dagegen von dem Branchenverband Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft. Dessen Leiter Public Affairs, Bengt Bergt, bezeichnet den Kapazitätsmarkt als notwendigen Schritt für Versorgungssicherheit, Kohleausstieg und den weiteren Ausbau Erneuerbarer. Neue wasserstofffähige Gaskraftwerke könnten die Stromversorgung absichern und zugleich den Übergang zu einer klimaneutralen Energieversorgung ermöglichen. Voraussetzung seien jedoch verlässliche Ausschreibungsbedingungen, ein planbarer Wasserstoffhochlauf und eine passende Infrastruktur.

Deutliche Kritik kommt dagegen vom Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES). Der Verband sieht Speichertechnologien im Gesetzentwurf strukturell benachteiligt. Zwar würden Energiespeicher formal berücksichtigt, die konkreten Ausschreibungsbedingungen bevorzugten jedoch konventionelle Kraftwerke. Nach Einschätzung des BVES könnten dadurch kostengünstige Flexibilitätsoptionen vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Geschäftsführer Urban Windelen fordert daher technologieoffene Ausschreibungen, die den tatsächlichen Beitrag verschiedener Technologien zur Versorgungssicherheit berücksichtigen.

Kraftwerksausschreibungen von September an

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lehnt den Gesetzentwurf grundsätzlich ab. Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner bezeichnet die Pläne als Förderung fossiler Geschäftsmodelle zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Organisation sieht zudem europarechtliche Risiken und warnt vor einer langfristigen Abhängigkeit von fossilen Energieträgern.

Die parlamentarischen Beratungen zu dem Gesetzentwurf dauern jedoch an. Vor der für September vorgesehenen ersten Ausschreibungsrunde für neue Kraftwerkskapazitäten erwarten mehrere Fraktionen sowie zahlreiche Verbände noch substanzielle Änderungen am Gesetz.
 // VON Susanne Harmsen
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EEG: Auch Kommunalunternehmen fordern Windpacht-Deckel
Quelle: Pixabay / Ed White
WINDKRAFT ONSHORE. Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) fordert eine Begrenzung der Pachten für Windparkflächen im EEG. Überhöhte Forderungen gefährdeten den Ausbau erneuerbarer Energien.
Der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) mahnt mehr Tempo bei der anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2027 an. Die derzeitige beihilferechtliche Genehmigung des EEG durch die Europäische Kommission läuft zum 31. Dezember 2026 aus. „Sollte bis dahin keine neue Genehmigung vorliegen, könnten neu errichtete EEG-Anlagen zwar in Betrieb gehen, zunächst jedoch keine Förderung erhalten“, erinnert der Verband. Zudem müssten Ausschreibungsrunden im Jahr 2027 möglicherweise ausfallen.
 // VON Susanne Harmsen MEHR...

In das Gesetz solle eine gesetzliche Begrenzung der Pachtzahlungen für Flächen von Windenergieanlagen einfließen, fordert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). In einem am 12. Juni veröffentlichten Positionspapier schlägt der Verband vor, die Pacht auf 3 bis 5 Prozent der jährlichen Erlöse eines Windparks zu begrenzen. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing begründet den Vorstoß mit den stark gestiegenen Forderungen auf dem Flächenmarkt.

Bisher hatte in der Verbandslandschaft lediglich die Erneuerbaren-Lobby einen Pachtendeckel gefordert. Aber aus anderen Gründen als jetzt die Kommunallobby.

Enorme Pachtsteigerungen

Nach Angaben des Verbandes hat der Wettbewerb um geeignete Standorte in den vergangenen Jahren zu erheblichen Preissteigerungen geführt. Teilweise verlangten Flächeneigentümer inzwischen bis zu 30 Prozent der Umsätze eines Windparks als Pacht. Dies gefährde die Wirtschaftlichkeit von Projekten und erschwere den Ausbau der erneuerbaren Energien.

Liebing kritisiert, dass die steigenden Kosten letztlich von der Allgemeinheit getragen würden. Wenn ein erheblicher Teil der Erlöse an Flächeneigentümer fließe, sei dies weder nachhaltig noch volkswirtschaftlich sinnvoll, erklärte er. Besonders betroffen seien laut VKU kommunale Unternehmen und andere langfristig orientierte Investoren. Stadtwerke würden häufig gegenüber Marktteilnehmern benachteiligt, die auf kurzfristige Renditen, Nachverhandlungen oder den Weiterverkauf von Projekten setzen.

Pläne der Bundesregierung begrüßt

Kommunale Unternehmen investierten dagegen dauerhaft vor Ort und übernähmen Verantwortung für die regionale Energieversorgung. Wenn sie im Wettbewerb um Flächen regelmäßig unterlägen, könne dies regionale Wertschöpfung und die Akzeptanz der Energiewende beeinträchtigen, so Liebing. Der Verband begrüßt deshalb die Pläne der Bundesregierung, eine Begrenzung von Flächenpachten im Rahmen der laufenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu prüfen.

Eine gesetzliche Regelung müsse jedoch differenziert ausgestaltet werden. Nach Auffassung des VKU ist ein pauschaler Deckel zu wenig. Vielmehr sollten regionale Unterschiede berücksichtigt und weiterhin Anreize für Investitionen geschaffen werden. Die Orientierung an den tatsächlich erzielten Umsätzen eines Windparks könne sich dafür eignen.

Länder fordern schnellere Windkraft

Der Bundestag befasst sich aktuell mit einer Initiative des Bundesrates vom 15. Mai. Die Länderkammer hatte einen Gesetzentwurf für eine zusätzliche Sonderausschreibung für Windenergie an Land mit einem Volumen von 5.000 MW noch für das Jahr 2026 vorgelegt. Die Initiative war maßgeblich von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eingebracht worden.

Das Vorhaben soll in die ohnehin geplanten Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingehen und den Ausbau von Windenergie beschleunigen. Die zusätzliche installierte Leistung soll dabei nicht auf die regulären Ausschreibungsvolumina angerechnet werden. Mit der Maßnahme will man dem hohen Bestand an genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Windenergieprojekten begegnen und diese „schnell in Betrieb“ bringen. Zudem soll die Energieversorgungssicherheit erhöht und die Abhängigkeit von Importen reduziert werden, heißt es in dem Entwurf.

Der VKU-Vorschlag zur Pachtkostenbegrenzung steht als PDF zum Download bereit.
 // VON Susanne Harmsen
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Netzagentur: Spagat zwischen Netzausbau und Kosten
Quelle: Katia Meyer-Tien
STROMNETZ. Die Bundesnetzagentur konsultiert von sofort an bis zum 24. August den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) zum Ausbau des Stromnetzes bis zu den Jahren 2037 und 2045.
Im Zuge der Energiewende muss das Übertragungsnetz in der Höchstspannung weiter ausgebaut werden. Die Übertragungsnetzbetreiber haben dafür 159 Ausbaumaßnahmen vorgeschlagen. Die Bundesnetzagentur hält aktuell 118 davon für bestätigungsfähig. Am 12. Juni startete sie die Konsultation mit allen Beteiligten des Strommarktes zur endgültigen Festlegung des Netzentwicklungsplans (NEP) Strom für die Jahre 2037 und 2045.
 // VON Susanne Harmsen MEHR...

Der Präsident der Behörde, Klaus Müller, unterstrich: „Der beschleunigte Ausbau der Stromnetze bleibt wichtig, um das Energiesystem zukunftsfest zu machen.“ Der weitere Ausbau des Höchstspannungsnetzes sei notwendig, um die Energiewende voranzubringen, die Versorgungssicherheit weiter auf hohem Niveau zu gewährleisten und die Klimaziele zu erreichen. „Gleichzeitig müssen wir die Kosten im Griff behalten. Diesen Spagat will die Bundesnetzagentur mit dem aktuellen Vorschlag erreichen“, so Müller.

76 der vorgeschlagenen Maßnahmen seien bereits im bestehenden Bundesbedarfsplangesetz oder in dessen laufender Überarbeitungsfassung enthalten. Die Bundesnetzagentur hat zudem fünf Maßnahmen, die erst für das Zieljahr 2045 vorgesehen waren, schon für das Jahr 2037 untersucht und als vorläufig bestätigungsfähig eingeschätzt. „Bezüglich der übrigen Maßnahmen sind aktuell keine ausreichenden Beiträge für die notwendige weitere Stärkung des Übertragungsnetzes ersichtlich“, schreibt die Behörde.

Planungen werden überarbeitet

Der überarbeitete Entwurf des Netzentwicklungsplans sieht für den Ausbau der Windenergie auf See bis zu acht weitere Offshore-Anbindungssysteme bis 2037 vor. Aus Sicht der Bundesnetzagentur sind diese notwendig, um die im Windenergie-auf-See-Gesetz vorgeschriebenen Ausbauziele für Offshore-Windenergie zu erreichen.

Zur Konsultation stellt die Bundesnetzagentur auch Vorschläge für zusätzliche Interkonnektoren, mit denen die europäische Energieversorgung besser vernetzt werden soll, sowie eine zusätzliche Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung (HGÜ). Die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange können bis zum 24. August 2026 Stellungnahmen abgeben.

Zudem begleitet die Bundesnetzagentur die Konsultation mit Online-Informationsveranstaltungen am 06. August 2026, 14:00 bis 17:00 Uhr und am 11. August 2026, 11:00 bis 14:00 Uhr. (Die Links führen zur jeweiligen Registrierungsseite.)

Der Informationen zur Konsultation des NEP 2037/2045 stehen im Internet bereit.
 // VON Susanne Harmsen
 WENIGER
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Österreich: Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz durchs Parlament
Quelle: Pixabay / slon_pics
ÖSTERREICH. In letzter Minute hat sich die Regierung mit den Grünen über die nötige Zweidrittelmehrheit geeinigt. Laut den Ökoenergieverbänden erfolgten „stellenweise“ Verbesserungen der Vorlage. 
Österreichs Bundesparlament beschloss am 11. Juni das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG), das der Umsetzung der „Erneuerbaren-Richtlinie“ der EU (RED III) dient. Die notwendige Zweidrittelmehrheit sicherten die oppositionellen Grünen, die mit der Regierung aus den Konservativen (Österreichische Volkspartei, ÖVP), den Sozialdemokraten (SPÖ) und den Liberalen (Neos) stimmten. Die Einigung war am Rande der Plenarsitzung zum Bundesbudget für 2027 und 2028 quasi in letzter Minute erfolgt.
 // VON Klaus Fischer MEHR...

Nicht an den zähen Verhandlungen teilgenommen hatten die rechtsgerichteten Freiheitlichen (FPÖ), die die stärkste Fraktion im Parlament stellen. Wie berichtet, argumentierten sie, die Regierung wolle keine Beschleunigungsgebiete für den Bau von Wasserkraftwerken im EABG verankern, daher seien Gespräche sinnlos. 

Umstritten waren bis zuletzt vor allem die Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren in den neun Bundesländern. Nach Ansicht der Grünen waren diese in der Regierungsvorlage vom März zu niedrig angesetzt und zum Teil bereits erfüllt. Das Gesamtziel einer Steigerung der Stromproduktion mittels Wind, Photovoltaik, Wasserkraft und Biomasse um jährlich 27 Milliarden kWh bis einschließlich 2030 übernahm die Regierung aus dem seit Sommer 2021 geltenden Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG). In Österreich stehen Strommengen-Ziele im Vordergrund des Gesetzesrahmens, während im deutschen EEG Leistungsziele (in MW) stehen.

Laut einer Aussendung des von der ÖVP geführten Wirtschaftsministeriums (BMWET) wurde das Ausbauziel nun „flexibler gestaltet und aufgesplittet“. Bis 2030 müssen dem beschlossenen EABG zufolge Anlagen mit lediglich 25 statt 27 Milliarden kWh Gesamterzeugung den Betrieb aufnehmen. Neue Kraftwerke mit weiteren 2 Milliarden kWh haben dagegen nur „erstinstanzlich genehmigt“ zu sein.

Im Gegenzug bekennen sich der Bund und die Länder dazu, bis 2030 weitere 3 Milliarden kWh „länderübergreifend und technologieoffen bis zur erstinstanzlichen Genehmigung zu bringen“. Überdies wird bis 2035 die Genehmigung von zusätzlichen 10 Milliarden kWh in erster Instanz angestrebt. Bis Ende 2028 und von da an jährlich haben die Länder Fortschrittsberichte vorzulegen. Verfehlen sie ihre Ziele, erhalten sie im Folgejahr keine entsprechenden Fördermittel, berichtete der Parlamentspressedienst. 

Grüne zufrieden 

Lukas Hammer, Energiesprecher der Grünen, resümierte, insgesamt beinhalte das EABG jetzt einen Zielwert von 40 Milliarden kWh. Dies verbessere die Möglichkeiten für den Ausbau der „Erneuerbaren“ deutlich. 

Die Freiheitlichen sprachen dagegen von „viel heißer Luft“. Das vermeintliche „Beschleunigungsgesetz“ werde sich bald als „Blockadegesetz“ entpuppen, nicht zuletzt wegen des Beschwerderechts staatlich anerkannter Umweltorganisationen im Zuge der Genehmigungsverfahren. 

Grundsätzlich wäre es möglich gewesen, das EABG in der letzten Sitzung vor der Sommerpause des Parlaments zu beschließen. Diese Sitzung war für 7. bis 10. Juli anberaumt. 

„Stellenweise“ Verbesserungen 

Der scheidende Präsident des Elektrizitätswirtschaftsverbands Oesterreichs Energie, Michael Strugl, zeigte sich erfreut über den Beschluss. Per Aussendung ließ er wissen, es sei „gelungen, wofür die Branche seit Jahren appelliert: ein parteiübergreifender, rot-weiß-roter Schulterschluss im Sinne einer souveränen und wettbewerbsfähigen Energiezukunft. Das EABG ist eine Voraussetzung dafür, dass Österreich seine Versorgungssicherheit festigt, unabhängiger von Energieimporten wird und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes stärkt“. 

Zu begrüßen sind laut Oesterreichs Energie vor allem die Verankerung des „überragenden öffentlichen Interesses“ an Kraftwerks- und Leitungsprojekten im EABG, die grundsätzliche Zuständigkeit der Landeshauptleute (Ministerpräsidenten) als einziger Stelle für die Genehmigungsverfahren „sowie ein integrierter Blick auf Erzeugung, Infrastruktur und Speicher“. 

Seitens des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) hieß es, das EABG sei gegenüber der Regierungsvorlage „stellenweise“ verbessert worden. Dies betreffe das neue Ausbauziel sowie die Sanktionsmöglichkeit gegenüber den Bundesländern, von denen einzelne versuchten, die „Energiewende“ zu blockieren.

Kritik kam vom Verband Kleinwasserkraft Österreich. Sie bezog sich darauf, dass ökologisch wertvolle Gewässerstrecken vom „überragenden öffentlichen Interesse“ vom Erneuerbaren-Ausbau ausgenommen sind. Geschäftsführer Paul Ablinger lehnt die Festlegung solcher faktischen „Ausschlussstrecken“ für den Bau von Wasserkraftwerken ab.
 // VON Klaus Fischer
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  HANDEL & MARKT
Quelle: Shutterstock / Paul Biryukov
Erste Windkraftanlage für Offshorepark „Nordseecluster“
WINDKRAFT. In der deutschen Nordsee steht nun die erste Windkraftanlage für den Offshore-Windpark „Nordseecluster“ mit einer Leistung von 15 MW.
Mit der Installation der ersten Windkraftanlage hat RWE einen ersten Meilenstein beim Bau seines Offshore-Windprojekts „Nordseecluster“ in der deutschen Nordsee erreicht. Die Anlage steht im „Nordseecluster A“, das mit einer Gesamtleistung von 660 MW den ersten Bauabschnitt des insgesamt 1.600-MW-Projekts umfasst. Das berichtet das Branchenportal Offshore Wind.
 // VON Stefan Sagmeister MEHR...

Die Installation der Turbinen erfolgt durch das belgische Offshore-Unternehmen Deme. Zum Einsatz kommt das Errichterschiff „Norse Wind“, das nach Unternehmensangaben bis zu fünf komplette Turbinensätze pro Fahrt transportieren und installieren kann. Die Arbeiten markieren einen wichtigen Baufortschritt bei einem der derzeit größten Offshore-Windprojekte Deutschlands.

„Nordseecluster A“ umfasst insgesamt 44 Windkraftanlagen des Typs Vestas V236-15.0 MW mit einer Nennleistung von jeweils 15 MW. Nach Angaben von RWE sollen sämtliche Anlagen bis Ende 2026 errichtet werden. Die vollständige Inbetriebnahme des Windparks ist für Anfang 2027 vorgesehen. Das Gesamtprojekt „Nordseecluster“ entsteht rund 50 Kilometer nördlich der Insel Juist.

Investoren des Nordseeclusters sind RWE und der norwegische Staatsfonds Norges Bank Investment Management. RWE hält 51 Prozent der Anteile und führt das Projekt operativ, während der Staatsfonds mit 49 Prozent beteiligt ist. Der Essener Konzern ist für Bau und Betrieb während des gesamten Lebenszyklus der Offshore-Windparks Nordseecluster verantwortlich.

Auch Abschnitt B in Arbeit

Parallel zum Bau von „Nordseecluster A“ laufen bereits die Vorbereitungen für den zweiten Projektabschnitt. „Nordseecluster B“ soll weitere 900 MW Leistung hinzufügen und damit die Gesamtkapazität des Vorhabens auf 1.600 MW erhöhen.

Nach Angaben von RWE hat die Fertigung wichtiger Komponenten bereits begonnen. Die Installation der Fundamente ist für 2027 geplant. Anschließend sollen im Jahr 2028 weitere 60 Windkraftanlagen von Vestas errichtet werden. Die kommerzielle Inbetriebnahme von „Nordseecluster B“ wird Anfang 2029 erwartet.

RWE zählt „Nordseecluster“ zu seinen zentralen Offshore-Projekten in Deutschland. Das Vorhaben gehört zu den größten Offshore-Windparkentwicklungen in deutschen Gewässern überhaupt.
 // VON Stefan Sagmeister
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  TECHNIK
Quelle: Shutterstock / Black Magic
Borken nutzt die Wärme geklärten Abwassers
WÄRME. Die Stadtwerke Borken wollen öffentliche Gebäude in ihrem Wärmenetz künftig auch mit Energie aus gereinigtem Abwasser versorgen.
 
Mit einem geförderten Modellprojekt zur Nutzung von Abwasserwärme wollen die Stadt Borken, der Kreis Borken und die Stadtwerke Borken den Aufbau einer klimafreundlichen Wärmeversorgung für öffentliche Gebäude vorantreiben. Geplant ist die Anbindung mehrerer öffentlicher Liegenschaften, darunter die Kläranlage, eine Schule und weitere Behördengebäude.
 // VON Stefan Sagmeister MEHR...

Ziel sei es, die Wärmeversorgung weitgehend von fossilen Energieträgern zu lösen und die kommunale Wärmeplanung voranzutreiben, heißt es in einer Mitteilung. Für den Aufbau eines kalten Nahwärmenetzes hat das Bundesumweltministerium Fördermittel von 6,1 Millionen Euro bewilligt. Das Vorhaben gilt als kommunales Klimaschutz-Modellprojekt und soll bis Sommer 2030 umgesetzt werden. 

Im Mittelpunkt des Projekts steht die Nutzung von Wärme aus dem Ablauf der Kläranlage. Anders als bei vielen vergleichbaren Vorhaben wird die Energie nicht direkt dem Kanalnetz entnommen, sondern erst nach Abschluss des Reinigungsprozesses. Nach Angaben der Projektpartner bietet dies eine besonders stabile und hygienisch unbedenkliche Wärmequelle.

Dazu soll im Ablauf der Kläranlage ein Wärmetauscher installiert werden. Die gewonnene Umweltwärme wird anschließend in ein kaltes Nahwärmenetz eingespeist. Das gereinigte Abwasser weist selbst im Winter Temperaturen von mindestens 10 Grad Celsius auf. Nach Angaben der Beteiligten können bereits durch eine Abkühlung um 1 Grad Celsius 768 kW Wärmeleistung gewonnen werden.

Für die eigentliche Wärmebereitstellung in den angeschlossenen Gebäuden sind dezentrale Großwärmepumpen mit Pufferspeichern vorgesehen. Sie heben das Temperaturniveau auf die benötigten Werte für Heizung und Warmwasser an. „Mit der Nutzung von Abwasserwärme erschließen wir eine bislang weitgehend ungenutzte regenerative Energiequelle direkt vor Ort“, sagt Ron Keßeler, Geschäftsführer der Stadtwerke Borken.

Die Gesamtkosten des Projekts werden derzeit auf 10,5 Millionen Euro brutto veranschlagt. Davon übernimmt der Bund 6,1 Millionen Euro. Für Stadt, Kreis und Stadtwerke verbleibt ein Eigenanteil von 4,4 Millionen Euro.

Das Potenzial der Abwasserwärme für die Heizung

Das Projekt wird darüber hinaus wissenschaftlich begleitet. Die Landesenergieagentur „NRW.Energy4Climate“ verweist auf ein erhebliches Potenzial der Technologie. Perspektivisch könnten in Nordrhein-Westfalen 10 Prozent des Gebäudewärmebedarfs durch die Nutzung von Wärme aus Kläranlagen und Kanalnetzen gedeckt werden.

Neben Abwasser untersuchen die Stadtwerke Borken auch die Nutzung von Trinkwasser als Wärmequelle. Im Forschungsprojekt „Wasserdicht“ arbeiten sie mit der Fachhochschule Münster, Aqua Ecology und dem Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) zusammen (wir berichteten). Herzstück ist eine Versuchsanlage am Wasserwerk Trier der Stadtwerke Borken.

Mithilfe von Wärmetauschern und Wärmepumpen soll untersucht werden, ob sich auch die im Trinkwasser enthaltene Wärme künftig wirtschaftlich für die Wärmeversorgung nutzen lässt. Die Ergebnisse sollen anderen Kommunen und Versorgungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Gefördert wird das Vorhaben über das Energieforschungsprogramm des Bundes.
 // VON Stefan Sagmeister
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  UNTERNEHMEN
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
Alleingeschäftsführer in Rheinland-Pfalz
PERSONALIE. Steffen Albert ist zum alleinigen Geschäftsführer der Stadtwerke Grünstadt bestellt worden. Sein Ex-Kollege ging einen seltenen Karriereweg.
Die Interimszeit in Grünstadt ist vorüber. Seit Ende 2024, nachdem der langjährige Geschäftsführer Albert Monath ausgeschieden war, hatten die Stadtwerke eine Doppelspitze. Übergangsweise waren Steffen Albert und Jürgen Böhnlein zu Geschäftsführern des Versorgers im Landkreis Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz, bestellt worden. Hintergrund dieser Entscheidung war nach Unternehmensangaben „die strategische Neuausrichtung“. Nach dieser Übergangsphase soll Albert die Stadtwerke Grünstadt GmbH in den kommenden fünf Jahren alleine führen.
 // VON Manfred Fischer MEHR...

Albert (53) ist seit 2017 in dem Unternehmen tätig. Zunächst war er als technischer Leiter für die Bereiche Gas, Wasser und Strom verantwortlich. Jürgen Böhnlein (60) ist dem Vernehmen nach auf eigenen Wunsch auf einen Abteilungsleiterposten zurückgekehrt.
 
Steffen Albert
Quelle: Stadtwerke Grünstadt

Haupteigentümer der Stadtwerke mit einem Anteil von rund 72 Prozent ist die 14.000-Seelen-Kommune Grünstadt. 20 Prozent hält die Thüga AG, knapp 8 Prozent gehören der Gemeinde Lambsheim.

Im Jahr 2024 erlöste der Versorger 39,9 Millionen Euro, das Ergebnis nach Steuern lag bei 190.000 Euro. Im Geschäftsjahr davor bilanzierten die Stadtwerke bei Umsatzerlösen auf gleichem Niveau ein Ergebnis nach Steuern von 1,5 Millionen Euro.
 // VON Manfred Fischer
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Deutscher Energiepark-Projektierer bestimmt Italienchef
Daniele Ascioti. Quelle: UKA
PERSONALIE. Die italienischen Töchter der Dresdner UKA Umweltgerechte Kraftanlagen haben jetzt einen italienischen Chef. Das Land ist für den Wind- und Solarprojektierer reizvoll.
Zum 11. Juni hat Daniele Ascioti als Geschäftsführer der UKA Solar Latiano S.r.l. und UKA Solar Ramacca S.r.l. sowie als Leiter der PV- und Speicher-Projektentwicklung der UKA Italia S.r.l. begonnen. Die drei Gesellschaften sind Töchter des Dresdner Entwicklers UKA Umweltgerechte Kraftanlagen, der Wind- und Photovoltaikparks mit Batteriespeichern plant und baut, betreibt und verkauft.
 // VON Georg Eble MEHR...

Parallel dazu konzentriert sich Alvaro Sierra Torron, der UKA Italia seit der Gründung aufgebaut hat, nun auf seine Rolle als Managing Director von UKA Iberia konzentrieren und das Spaniengeschäft weiter vorantreiben. „Italien ist einer der attraktivsten Märkte Europas für erneuerbare Energien – mit ambitionierten Ausbauzielen, einem attraktiven Strompreisniveau und einem geeigneten regulatorischen Rahmen“, erklärt Maximilian Neef, Leiter des internationalen Geschäfts bei UKA.

Ascioti ist Elektroingenieur und seit rund 17 Jahren in der Projektentwicklung von Energieprojekten tätig – mit Schwerpunkt auf Erneuerbaren in Italien. Er war in mehreren internationalen Unternehmen aktiv, zuletzt als Director Project Development bei dem Windenergieanlagen-Hersteller Vestas in Rom.
 // VON Georg Eble
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Anteil ausgewählter Energieträger am Strommix im Mai 2026
Quelle: E&M / Pixabay
STATISTIK DES TAGES. Ein Schaubild sagt mehr als tausend Worte: In einer aktuellen Infografik beleuchten wir regelmäßig Zahlen aus dem energiewirtschaftlichen Bereich.
 // VON Redaktion MEHR...

 
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Quelle: Statista

Im Mai 2026 betrug der Anteil der Solarenergie an der deutschen Stromerzeugung 32,5 Prozent, gefolgt von Onshore-Windkraftanlagen an der deutschen Nettostromerzeugung mit rund 16,4 Prozent. Die Steinkohle trug in diesem Monat rund 5,7 Prozent zum deutschen Strommix bei.
 // VON Redaktion
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MARKTBERICHTE

STROM
GAS
Energienotierungen fallen dank Friedenshoffnungen
Quelle: E&M
MARKTKOMMENTAR. Wir geben Ihnen einen tagesaktuellen Überblick über die Preisentwicklungen am Strom-, CO2- und Gasmarkt.
Schwächer haben sich die Energienotierungen am Freitag gezeigt. Insbesondere bei Öl und Gas, die durch den Irankrieg besonders betroffen sind, wurde ein sehr deutliches Abschmelzen der Risikoprämien beobachtet. Dies liegt nicht allein an der Rücknahme von US-Angriffsplänen durch US-Präsident Donald Trump, sondern ist vor allem in dem Umstand begründet, dass nun auch Iran von einer möglicherweise bevorstehenden Einigung in dem Konflikt spricht.
 // VON Claus-Detlef Großmann MEHR...

Ein entsprechender Text sei überwiegend finalisiert, sagte der iranische Außenamtssprecher Ismail Baghai nach Angaben der staatlichen Agentur Irna am Donnerstagabend in einem TV-Programm. Trump führte auf Nachfrage von Reportern aus, nach seinem Verständnis habe das iranische Staatsoberhaupt Modschtaba Chamenei einem Rahmenabkommen bereits zugestimmt. Es beinhalte unter anderem eine sofortige Öffnung der Straße von Hormus sowie das Ende der US-Seeblockade iranischer Häfen.

Strom: Schwächer hat sich der deutsche OTC-Strommarkt am Freitag präsentiert, der damit die Tendenz der Primärenergieträger aufnahm. Börslich zeigte sich der Montag-Preis im Base mit 76,25 Euro je Megawattstunde. Am Donnerstag war der Freitag selbst an der Börse in der Grundlast mit 97,46 Euro ersteigert worden.

Händler bringen die Abgaben von Freitag auf Montag mit der höheren Erneuerbaren-Einspeiseleistung in Verbindung, die für den ersten Arbeitstag der neuen Woche prognostiziert wird. Die Meteorologen von Eurowind erwarten für den Montag 41,7 Gigawatt an Beiträgen von Wind und Solar, wohingegen am Berichtstag nur 28,5 Gigawatt anfallen sollen.

Für diesen Samstag geht der Wetterdienst sogar von 50,7 Gigawatt an Wind- und Sonnenstrom aus. Der diesbezügliche Day-ahead betrug an der Börse 26,82 Euro im Base, während der Peak mit -13,48 Euro negativ ausfiel. Alle Stunden zwischen 9 und 19 Uhr waren an der Epex Spot negativ. Der niedrigste Preis wurde mit -45,00 Euro für die Stunde zwischen 14 und 15 Uhr ermittelt.

Ab Dienstag der neuen Woche ist es jedoch laut Eurowind mit der hohen Einspeiseleistung der Erneuerbaren vorbei. Gegen Ende der neuen Woche soll sich in Deutschland eine Schönwetterlage durchsetzen mit viel Wärme, blauem Himmel und wenig Wind.

Am langen Ende verlor das Strom-Frontjahr 1,30 auf 94,21 Euro.

CO2: Die CO2-Preise haben sich am Freitag knapp behauptet gezeigt. Bis gegen 13.50 Uhr sank der Dec 26 um 0,05 auf 77,09 Euro je Tonne. Umgesetzt wurden bis zu diesem Zeitpunkt 10,7 Millionen Zertifikate. Das Hoch lag bei 78,32 Euro, das Tief bei 77,04 Euro.
 
 
Laut den Analysten von Belektron hat sich die Marke von 80 Euro als massiver Widerstand erwiesen. Andererseits zögern die CO2-Bären, das untere Ende der gegenwärtigen Handelsspanne bei 75 Euro aggressiv infrage zu stellen. Der Markt erscheint damit einigermaßen ausbalanciert. Die Preisbewegungen seien zumeist technischer Natur, das werde sich in der neuen Woche wohl fortsetzen, hieß es von Marktbeobachtern.

Erdgas: Schwach haben sich wegen der neuen Friedenshoffnungen im Irankrieg die europäischen Gaspreise am Freitag gezeigt. Der Frontmonat am niederländischen TTF verlor bis gegen 13.38 Uhr um 3,005 auf 46,510 Euro je Megawattstunde. Am deutschen THE sank der Day-ahead um 3,230 auf 46,470 Euro.

Die EU-Gasspeicher waren zuletzt zu 43,4 Prozent gefüllt. Das sind 2,4 Prozentpunkte mehr als eine Woche zuvor. Vor einem Jahr lag der Füllstand der EU-Speicher bei 52,1 Prozent. Laut dem Netzbetreiber Gassco belief sich der Gasflow aus Norwegen nach Europa am Berichtstag auf moderate 295,1 Millionen Kubikmeter.
 // VON Claus-Detlef Großmann
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