POLITIK.
Die Koalitionsfraktionen wollen das Stromversorgungsgesetz ändern und den Zugang zu Ausschreibungen für neue Gaskraftwerke in Nord- und Ostdeutschland verbessern.
Mit einer Änderung des Gesetzes zur Sicherung der Stromversorgung (StromVKG) reagiert die schwarz-rote Koalition auf Kritik von Bundesländern, Unternehmen und Verbänden an der bisherigen Verteilung neuer Gaskraftwerke. Nach einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen soll der sogenannte Südbonus künftig erst später greifen. Ziel ist es, den Wettbewerb für Standorte in Nord- und Ostdeutschland zu verbessern.
// VON Susanne Harmsen
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Nach den bisherigen Plänen sollten bis zu zwei Drittel der ausgeschriebenen Kraftwerkskapazitäten vorrangig im sogenannten netztechnischen Süden entstehen. Dazu zählen Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Der nun vorliegende Änderungsantrag sieht vor, zunächst die wirtschaftlichsten Gebote zu berücksichtigen.
Erst wenn mindestens ein Drittel der Zuschläge an Projekte in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Thüringen gegangen ist, soll der Südbonus angewendet werden. Das Gesetz soll noch in dieser Woche vom Bundestag beschlossen werden. Der Bundesrat befasst sich am Freitag mit dem Vorhaben.
Protest der Länder erfolgreichBereits im Juni hatte der Bundesrat auf Initiative Sachsens gemeinsam mit Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt Änderungen gefordert. Damals schlugen die Länder zwei getrennte Ausschreibungen vor, um ein Verhältnis von zwei Dritteln der Kapazitäten im Süden und einem Drittel im Norden und Osten sicherzustellen.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte bereits im Sommer 2025 beim Besuch des Energiekonzerns Leag in der Lausitz den Bau neuer Gaskraftwerke in Aussicht gestellt. Die Anlagen sollen den Kohleausstieg bis 2038 absichern und bei sogenannten Dunkelflauten die Stromversorgung gewährleisten. Zudem müssen sie später mit Wasserstoff betrieben werden können.
Zustimmung aus Sachsen und BrandenburgBrandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) begrüßte die geplanten Änderungen. Sie seien eine gute Nachricht für Brandenburg, die Lausitz und den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nach seiner Einschätzung verbessert sich damit auch die Ausgangslage für die Leag bei den anstehenden Ausschreibungen.
Die Leag mit Hauptsitz in Cottbus, die Braunkohletagebaue und Kraftwerke in der Lausitz betreibt, kündigte an, sich dem Wettbewerb stellen zu wollen. Das Unternehmen habe sich für faire Wettbewerbsbedingungen eingesetzt, damit steuerbare Kraftwerkskapazitäten nicht ausschließlich im Süden entstehen. Die geplanten Gaskraftwerke könnten Beschäftigten nach dem Kohleausstieg eine Perspektive bieten.
Kritik am ursprünglichen Gesetzentwurf hatten neben der Leag auch der Energieversorger Mibrag, der Braunkohlekraftwerke und Tagebaue in Sachsen und Sachsen-Anhalt betreibt, sowie die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) geäußert. Auch der Übertragungsnetzbetreiber der Region, 50
Hertz, hatte den Bedarf an Erzeugungskapazitäten als Ersatz für Kohlekraftwerke unterstützt.
Der sächsische Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD) erklärte, die Einigung sei ein wichtiger Schritt für die Versorgungssicherheit. Die Anpassung solle gewährleisten, dass auch in Nord- und Ostdeutschland ausreichend steuerbare Leistung aufgebaut werde.
Verbände zufriedenDer Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bewertet die Einigung ebenfalls positiv. Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae erklärte, das Gesetz sei ein wichtiger Einstieg für den Aufbau gesicherter Leistung und damit für Versorgungssicherheit sowie den Kohleausstieg. Neben wasserstofffähigen Gaskraftwerken seien dafür auch Speicher, Flexibilitäten und Demand Side Management erforderlich. Zugleich forderte sie, den geplanten Kapazitätsmarkt zügig einzuführen.
Nach Angaben des BDEW stärkt außerdem die Anhebung des Gebotshöchstwerts auf 244.000
Euro je MW reduzierter Leistung die Wirtschaftlichkeit neuer Gaskraftwerke und verbessere die Wettbewerbsbedingungen bei den Ausschreibungen. Der Verband erwartet nach einer Verabschiedung des Gesetzes eine zügige beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission, damit die ersten Ausschreibungen wie geplant im September und Dezember 2026 starten können.
Kritik an SpeicherregelnDiese Anhebung des Gebotshöchstwerts in den Ausschreibungen um mehr als 40
Prozent gegenüber dem Kabinettsentwurf kritisiert der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Dadurch stiegen auch die Förderkosten, die letztlich von allen Stromkunden über eine Umlage getragen werden müssen.
Weitere Änderungen am StromVKG senkten die Zugangshürden für Speicher geringfügig ab, eine Gleichbehandlung aller Technologien sei dennoch weiterhin nicht gegeben, so der Verband. (sh)
// VON Susanne Harmsen
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