Im Auftrag des Landesverbands Erneuerbare Energien NRW hat Enervis Energy Advisors die jährlichen Förderkosten neuer Wind- und Solaranlagen mit denen des Bestands verglichen. Die Untersuchung hat ergeben: Die spezifischen Förderkosten neuer Anlagen liegen rund 89
Prozent unter denen des untersuchten EEG-Bestandsportfolios: 0,72
Cent/kWh statt 6,58
Cent/kWh.
// VON Fritz Wilhelm MEHR...
Für seit 2025 bezuschlagte, am 18.
August 2026 noch nicht in Betrieb gegangene Anlagen sowie in den zwölf Monaten zuvor in Betrieb genommene kleinere Dachanlagen errechnet Enervis jährliche EEG-Zahlungen von 400
Millionen Euro. Auf Windenergie an Land entfallen 258
Millionen Euro, auf Freiflächen-PV 37
Millionen und auf Dach-PV 105
Millionen Euro. Das Neuanlagenportfolio umfasst 37,8
GW Leistung und eine förderfähige Strommenge von 55.800
GWh pro Jahr. Den jährlichen Förderbedarf des Bestands beziffern die Analysten mit 14,8
Milliarden Euro.
Enervis legt die Marktwerte von 2025 sowie Annahmen zur Stromerzeugung, zum Eigenverbrauch und zu negativen Strompreisen zugrunde. Bei den 400
Millionen Euro handelt es sich demnach nicht um bereits ausgezahlte Fördergelder. Auch die Bestandswerte sind teilweise abgeleitet. Enervis verteilt die tatsächlichen EEG-Förderkosten von 2025 anhand technologiespezifischer Anteile aus der ÜNB-Mittelfristprognose 2024. Für neue Anlagen wird zudem die förderfähige, für den Bestand die Bruttostromerzeugung als Bezugsmenge verwendet. Der Abstand von 89
Prozent ist folglich ein Modellvergleich und kein Vergleich identisch zusammengesetzter Portfolios.
EEG eher eine Absicherung für InvestitionenNicht bei allen Technologien liegt der Förderbedarf der Neuanlagen unter dem Bestandsniveau. So errechnet Enervis für Windenergie an Land 0,61
Cent/kWh, gegenüber 0,52
Cent/kWh im Bestand.
Anders bei der Photovoltaik: Für Freiflächenanlagen errechnet Enervis 0,43
Cent/kWh als erwartete Förderkosten für Neuanlagen, gegenüber 6,80
Cent/kWh im Bestand. Dachanlagen kommen auf 2,24 statt 16,31
Cent/kWh. Die hohen Förderverpflichtungen älterer PV-Anlagen prägen damit den Gesamtvergleich.
Bei Photovoltaikanlagen verringert der Eigenverbrauch die Strommenge, für die eine feste Einspeisevergütung oder eine Marktprämie gezahlt wird. Unabhängig davon entfällt nach §
51
EEG bei negativen Börsenstrompreisen für die davon erfassten Anlagen zeitweise der Anspruch auf EEG-Förderung. Allerdings werden diese Ausfallzeiten grundsätzlich durch eine Verlängerung des Vergütungszeitraums ausgeglichen. Geringere Förderzahlungen in einem Jahr führen daher nicht zwangsläufig zu entsprechend niedrigeren Kosten über die gesamte Förderdauer.
„Wer die milliardenschweren Zahlungen des historisch gewachsenen EEG-Portfolios heranzieht, um die Kosten des heutigen Ausbaus zu beschreiben, führt die Öffentlichkeit in die Irre“, sagt Christian Vossler. So entstehe der Eindruck, neue Wind- und Solaranlagen seien weiterhin hoch subventionierte Technologien, so der LEE-NRW-Geschäftsführer. „Unsere Studie zeigt das Gegenteil: Der heutige Ausbau ist in einer völlig anderen Kostenwelt angekommen“, betont Vossler.
Das EEG sei bei neuen Wind- und Solaranlagen immer weniger ein klassisches Förderinstrument als eine Absicherung für Investitionen. „Es schafft langfristige Erlössicherheit und ermöglicht damit Investitionen und günstige Finanzierungskonditionen. Reichen die Erlöse am Strommarkt aus, sinken die EEG-Zahlungen entsprechend – bis auf null“, erklärt der Verbandsgeschäftsführer.
Der Landesverband gibt zu bedenken, dass auch die Markterlöse von Wind und Solar steigen, wenn die Strompreise etwa aufgrund von gestiegenen Brennstoffpreisen zulegen. Bei neueren Anlagen könne die Marktprämie in solchen Fällen mitunter vollständig entfallen. Dies sei ein wesentlicher Unterschied in der Kostendebatte: „Wenn fossile Energieträger in Krisenzeiten teurer werden und die Strompreise nach oben treiben, werden Erneuerbare nicht automatisch teurer für den Staat – im Gegenteil: Ihre Förderkosten sinken“, so Vossler.
Als Größenvergleich führt der LEE NRW den Tankrabatt an: Dessen Steuermindereinnahmen von Oktober bis Dezember 2026 veranschlagt das Bundesfinanzministerium auf 2,5
Milliarden Euro. Die errechneten jährlichen EEG-Zahlungen für das betrachtete Neuanlagenportfolio entsprechen 16
Prozent davon, also weniger als einem Sechstel. Allerdings werden hier ein modellierter Jahreswert und der Steuerausfall einer dreimonatigen Maßnahme gegenübergestellt.
„Wir diskutieren bei neuen Erneuerbaren über jeden Zehntelcent Förderung, während für andere energiepolitische Maßnahmen Milliardenbeträge mobilisiert werden“, kritisiert Vossler und mahnt, alle Instrumente müssten mit demselben Maßstab bewertet werden.
Die Kurzstudie
„Förderkosten neue EEG-Anlagen“ ist über die Internetseite des LEE NRW downloadbar.
(fw)
// VON Fritz Wilhelm WENIGER