24-Stunden-Lieferantenwechsel, Preisbremsen, dynamische Stromtarife, nationaler Emissionshandel und EU-ETS 2: Die Beratungsgesellschaft PWC hat im Auftrag des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die bürokratische Belastung von Energieunternehmen durch diese vier Regelungsbereiche untersucht.
// VON Manfred Fischer MEHR...
In Summe verursachen die regulatorischen Vorgaben Kosten von rund 1,6
Milliarden Euro, schreiben die Analysten. Ihre Hochrechnung wollen sie als „indikative Größenordnung“ verstanden wissen – nicht als Prognose.
Den größten Anteil an den geschätzten Bürokratiekosten hat demnach der 24-Stunden-Lieferantenwechsel mit 831
Millionen Euro. Auf die Energiepreisbremsen entfallen 468
Millionen Euro, auf dynamische Stromtarife 247
Millionen Euro. Die Aufwände im Zusammenhang mit dem nationalen Emissionshandel werden mit 45
Millionen Euro beziffert.
Was das im Einzelfall bedeutet, haben die Autoren modellhaft für einen mittelgroßen Regionalversorger errechnet. Dessen geschätzte Aufwände summieren sich auf 5,4
Millionen Euro. Davon entfallen rund 2,8
Millionen Euro auf den 24-Stunden-Lieferantenwechsel, 1,6
Millionen Euro auf die Energiepreisbremsen, 832.000
Euro auf dynamische Stromtarife und 150.000
Euro auf den Emissionshandel.
Als wesentliche Kostentreiber nennen die Analysten knappe Umsetzungsfristen, komplexe und veränderliche Anforderungen sowie eine aus Sicht der Unternehmen unzureichende Einbindung der Praxis. Hinzu kommen technische Abhängigkeiten und parallel laufende IT- und Prozessvorhaben. Als weiteren Knackpunkt heben sie hervor, dass regulatorisch bedingte Arbeiten mit anderen betrieblichen Aufgaben um Personal und finanzielle Mittel konkurrieren.
Ausgewiesene Erfüllungsaufwände viel zu geringEine „erhebliche Diskrepanz“ macht das Gutachten zwischen den in den jeweiligen Regelungsvorhaben ausgewiesenen Erfüllungsaufwänden und den ermittelten Aufwänden deutlich. Beispiel Energiepreisbremsen: Die Politik ging im Jahr 2022 von 217,9
Millionen Euro aus, davon etwa 160,4
Millionen Euro für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen; 2023 wurden zusätzlich einmalig 40,1
Millionen veranschlagt. Summa summarum noch nicht einmal die Hälfte der Kosten, die die Gutachter ermittelt haben.
„Die ex ante ausgewiesenen Aufwände erfassen die vollzugsrelevanten Umsetzungsrealitäten in Massenprozessen und IT-Systemen nur unvollständig und unterschätzen die tatsächliche Belastung der Unternehmen daher systematisch“, stellen die Analysten fest. „Besonders belastende Vorhaben werden zudem gerade dann nicht bewertet, wenn sie als europarechtlich determiniert eingeordnet oder über Festlegungen der Regulierungsbehörde umgesetzt werden“, heißt es weiter.
Um den Aufwand zu begrenzen, empfehlen sie, die Kosten neuer Vorgaben bereits vor ihrer Einführung systematisch zu erfassen. Dabei sollten neben Verwaltungs- und Berichtspflichten auch IT-Anpassungen, Prozessänderungen, Personalbedarf und Wechselwirkungen mit anderen regulatorischen Vorhaben berücksichtigt werden.
Zudem sollten Unternehmen und Branchenvertreter frühzeitig an der Entwicklung und Erprobung neuer Anforderungen beteiligt werden. Praxistests und ausreichende Vorlaufzeiten könnten dazu beitragen, technische Probleme vor der Einführung zu erkennen. Für künftige Regelungsvorhaben schlagen die Gutachter eine Checkliste mit fünf Prüffeldern vor: Notwendigkeit und Angemessenheit der Maßnahme, vollständige Kosten-Nutzen-Analyse, praktische Umsetzungsreife, technische Abhängigkeiten und Fristen sowie eine verbindliche nachträgliche Evaluation mit Korrekturmöglichkeiten.
BDEW: Unternehmen frühzeitig einbeziehenDer BDEW will auf Basis des Gutachtens den Regelgebern ins Gewissen reden. „Wir wollen die Studienergebnisse mit Politik, Ministerien und Regulierungsbehörden erörtern, um Bürokratiekosten und Umsetzungsrisiken künftig frühzeitig zu erkennen und unnötige Belastungen zu vermeiden“, kommentiert die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae, die Ergebnisse.
„Neue Regeln müssen deshalb von Anfang an so gestaltet sein, dass sie in den Unternehmen effizient und tragfähig umgesetzt werden können. Dazu gehört, die Erfahrungen der Unternehmen frühzeitig einzubeziehen. Vorgaben müssen eindeutig feststehen, bevor Umsetzungsfristen beginnen“, so Andreae. Auch nach Inkrafttreten einer Vorgabe gelte es zu überprüfen, „ob sie ihr Ziel erreicht und welche Kosten tatsächlich entstehen.“
Das Gutachten mit dem Titel „
Bürokratiekosten in Energiehandel/-vertrieb“ steht auf der Website des BDEW als Download bereit. (mf)
// VON Manfred Fischer WENIGER